Benachrichtigung der Mitbewohner (WEG)bei Wohnungsverkauf?

5 Antworten

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Du musst das vermutlich nicht, solltest es a er tun. Spätestens bei der nächsten Eigentümerversamung fällt doch auf, dass du nicht mehr dabei bist!

Zumverzweifeln  17.06.2016, 12:25

): Danke!

Das Haus wird durch die Eigentümer verwaltet.

Durch alle, oder wie darf man das verstehen? Die Hausverwaltung muss über den Verkauf natürlich Bescheid wissen, denn man muss ja wissen, wer in Zukunft Ansprechpartner für die Wohnung ist, von wo das Hausgeld abgebucht wird etc.

Wer mit der Verwaltung nichts zu tun hat, muss nicht unbedingt benachrichtigt werden, aber über kurz oder lang wird das sowieso raus kommen.

Was gibt die Teilungserklärung dazu her?

Häufig ist darin ein Hinweis enthalten, dass bei Verkauf einer Wohnung die Verwalterzustimmung erforderlich ist.

Gibt es aufgrund der geringen Anzahl von Wohnungen keinen bestellten Verwalter, sondern die Gemeinschaft verwaltet sich selber, könnte da ein Problem auftreten.

Folglich ist es nicht nur ein Gebot der Höflichkeit, die Miteigentümer über den erfolgten oder bevorstehenden Eigentümerwechsel in Kenntnis zu setzen.

Mmaximilianj:

Du vergibst dir nichts, wenn du dich höfl. verabschiedest:

"Die ETW wurde veräussert. Am ...werde ich wegziehen. Vielen Dank für das harmonische Miteinander. MfG."

du bist bzw. warst also mitverwalter? dann solltest du das schon tun.. irgendeine aufgabe war ja ganz sicher auch dir zugewiesen.. wer macht das also künftig?