Mehrfamilienhaus mit 8 Eigentumswohnungen verkaufen, ist Spekulationssteuer fällig

4 Antworten

1 ja

2 nein

außer ihr habt noch 2 solcher projekte am laufen

Rolf100 
Fragesteller
 26.03.2014, 08:59

Vielen Dank für Deine Antwort, wenn ich das denn richtig verstehe, endet die Spekulationsfrist nicht mit der Beurkundung des Kaufvertrages sondern mit der Fertigstellung der Wohnungen?

und warum wird kein gewerblicher Immobilienhandel seitens des Finanzamt unterstellt werden?

Hoellenfuerst  26.03.2014, 09:06
@Rolf100

weil es kein gewerblicher handel ist

sicher startet die frist nicht mit dem kauf des grundstückes, da ist doch noch nichts passiert

weil man dafür es öfter durchziehen muss

es sind nicht 8 etw, es ist eher ein vorgang, des bauens und später verkaufens

das ist nicht gewerblich, bei einmal

Rolf100 
Fragesteller
 26.03.2014, 09:34
@Hoellenfuerst

@Hoellenfürst, vielen Dank für Deine Antworten, also zusammengefast, trotz beim Verkauf notwendig werdender 8 Kaufverträge ist keine Gewerblichkeit vom Finanzamt zu unterstellen! Bezogen auf die Spekulationsfrist zählt hier nicht der Grundstückskaufvertrag sondern der Erstbezug der Wohnungen.

Also zunächst einmal gibt es keine Spekulationssteuer, sondern Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschäfte. Und die Frage danach, ob das hier wirklich ein privates Geschäft ist, ist nur zu berechtigt. Würde man Gewerblichkeit unterstellen, gäbe es nicht nur Keine Spekulationsfrist, es würde zudem neben der Einkommensteuer noch Gewerbesteuer anfallen..

Deine Hoffnung, es würde sich NICHT um gewerblichen Grundstückshandel handeln weil ein einziger Erwerber Käufer ist, muß ich enttäuschen. Das Gegenteil ist der Fall:

http://www.ivd.net/der-bundesverband/pressedetail/archive/2013/may/article/gewerblichen-grundstueckshandel-bei-der-aufteilung-eines-mehrfamilienhauses-vermeiden.html

Jede Wohnung ist einzeln zu betrachten. Steuerlich wird das ein Desaster für Dich!

Rolf100 
Fragesteller
 26.03.2014, 12:39

Hallo Armin, puhh, das ĺäßt mich aber erschauern, ich verstehe das jetzt so:

1./ Die 10 Jahresfrist beginnt also nicht mit dem Grundstückskauf (01.03.04) sondern mit Baubegin, dass wäre glaube ich irgendwann im Juni 2004. Da kamm der Bager zum Ausschachten?

2./Angenommen, der Baubegin wäre Juni 2004, dann könnte ich im Juni 2014 Steuerunschädlich 3 Wohnungen verkaufen, die nächsten 3 dann im Juni 2019 und die andern beiden dann im Juni 2024?

3./ Wie würde es aussehen, wenn ich die Aufteilung rückgängig machen und aus den 8 Eigentumswohnungen wieder 1 Mehrfamilienhaus mache?

ArminSchmitz  26.03.2014, 14:21
@Rolf100

Rolf: Ich rate Dir dringenst in einer Sache wo es für Dich im Ernstfall um Steuerforderungen in 5 bis 6-stelliger Höhe geht, nicht auf Auskünfte in einem Forum zu vertrauen, sondern die Sache von einem Steuerberater bearbeiten zu lassen und das, bevor (!!!) Du irgendetwas unternimmst. Dann hast Du Gewißheit über die Rechtslage und könntest auch jemand haftbar machen, wenn Auskünfte falsch sind.

Eins steht zumindest fest: Wenn man gewerblichen Grundstückshandel annehmen würde, dann gäbe es keine 10-Jahresfrist, dann wäre immer alles steuerpflichtig. Die entscheidende Frage ist nun, ob man beim Verkauf von 8 Wohnungen auf einen Schlag auch dann in die Gewerblichkeit rutscht, wenn man vorher noch nie Grundstücksgeschäfte getätigt hat. Das alles muß erforscht werden und es muß die neueste Rechtsprechung analysiert werden. Das ist nichts was man Leuten überlassen sollte, die hier gratis und nebenher Auskünfte geben.

Hier würde ich einen Steuerberater konsultieren, das wäre mein Rat. Nur der kann dir für dich verwertbare Richtlinien aufzeigen. Wenn du die Eigentumswohnungen verkaufst, fallen Steuern an, das steht ausser Frage, da du Erlöse erwirtschaftest. Es geht eben um die Frage, wie du das für dich steuergünstig abwickelst und das sollte Sache eines Steuerberaters sein, dir beratend zur Seite zu stehen. Berät der dich falsch, dann hättest du sogar Regressansprüche gegen ihn. Ein Forum ist kein Beraterersatz, weil die Meinungen Einzelner zeigen, wie unterschiedlich man das beurteilt.

Die FRist gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 (Spekulationsfrist) beginnt ert mit Fertigstellung zu laufen 01. 04. 2005 (obwohl die ja schon Bezug fertig gewesen sein konnten.

Bei einem Verkauf vor dem 01. 04 2015 fällt somit Einkommensteuer an.

Ein Objekt, auch wenn es aus 8 Einheiten besteht ist Vermögensverwaltung, also nciht gewerblich.

Es gilt hier unter Steuerrechtlern der Spruch: "Einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zuviel."