Was gilt als Stichtag bei der Spekulationssteuer für Immobilien

3 Antworten

Nach § 23 Einkommensteuergesetz unterliegt ein Grundstücksverkauf der Spekulationssteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre liegen. Maßgeblich sind dabei die Verpflichtungsgeschäfte, also die Daten der Notarurkunden. Auf den Übergang von Nutzungen und Lasten kommt dabei nicht an.

Entscheidend ist das Datum der notariellen Beurkundung. Die Eintragung im Grundbuch kann je nach Ort Monate später erfolgen; für die steuerliche Beurteilung ist sie hier ohne Belang.

Entscheidend ist das Datum des Übergangs von Nutzen und Lasten auf den neuen Eigentümer nach §39 Abs. 1 Abgabenordnung (AO).

Helmuthk  26.10.2012, 17:01

Das steht so aber nicht in § 23 Einkommensteuergesetz.

Helmuthk  26.10.2012, 17:10
@Helmuthk

Nebenbei: In § 39 Abs. 1 AO Steht nur:"Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen." Da steht nichts von Übergang der Nutzen und Lasten.