Teilungserklärung rückgängig machen

2 Antworten

Das würde ich dort klären, wo diese Teilung vorgenommen wurde

Sicherlich genügt ein Anruf zur schnellen Klärung

Sie können die Wohnung zurückkaufen und einen allstimmigen Bechluß fassen, der die Unauflöslichkeit der Gemeinschaft aufhebt. Anschließend bewegen Sie alle Schritte über die Vereinigung der Wohnungsgrundbücher, die Änderung der Baugenehmigung (Abgeschlossenheitserklärung) wieder zurück. Eiln mächtiger Aufwnd mit ebenso hohen Kosten! Notar und BAumat werden Ihnen weitere Auskunft erteilen. Wäre es vielleicht einfacher, die Einliegerwohnung zu vermieten und Ertrag daraus zu ziehen?