Mehrfach mit Gras erwischt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum einen bist Du über 21, damit greift das Jugendstrafrecht nicht mehr. (Sozialstunden sind also nicht mehr möglich), zum anderen bist Du Wiederholungstäter.

Und zu guter Letzt mögen Richter keine Stammkunden. Wenn also tatsächlich ein Gerichtstermin angesetzt wird, dann verheißt das nichts Gutes.

Übrigens musst Du auch damit rechnen, daß auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen folgen (Führerschein!).

Und ja, wenn dein Arbeitgeber davon erfährt, dann kann er dich u.U. auch deswegen kündigen.

Lucas19995 
Fragesteller
 28.11.2016, 13:42

Aber ich hab gehört dass es bei 21 auch  noch als jugendstrafrecht behandelt  werden  kann

clemensw  29.11.2016, 01:43
@Lucas19995

Nein, ab dem 21. Geburtstag gilt normales Strafrecht.

Wie mich hier die ganzen Leute abfucken mit sowas wie "selber Schuld" oder "verdient", ist doch seine Sache, was er zu sich nimmt und kriminelle ist er schonmal gar nicht. Konsumenten bestrafen ist einfach unnötig.

0,5 Gramm ist Eigenbedarf, da passiert Dir in Nordhrein-Westfalen gar nichts, aber ich weiß nicht, wo Du lebst, und wie das das andere Länder regeln, da musst Du mal googeln

http://www.drug-infopool.de/gesetz/nordrhein-westfalen.html

Ferner weiß ich nicht, wieviel Du früher bei Dir hattest und ob ein Richter das als Wiederholungsstraftat ansehen könnte. Keine Ahnung.

Warst Du damals jünger als 18? Wann war die letzte Verurteilung zu Sozialstunden? lg Lilo

Lucas19995 
Fragesteller
 28.11.2016, 12:52

Also es waren bis jetzt immer nur mengen bis knapp 1g. das letzte mal Sozialstunden war Anfang diesen Jahres. Bin inzwischen 21 geworden

LiselotteHerz  28.11.2016, 13:58
@Lucas19995

Wo ich lebe, fällt das unter Eigenbedarf, wird weder bestraft, noch wird man deshalb entlassen. Wird zwar polizeilich aufgenommen, hat aber keine direkten Folgen.

john201050  28.11.2016, 19:49
@LiselotteHerz

wo lebst du denn?

in deutschland? dann muss ich dich enttäuschen. geringe mengen zum eigenbedarf sind keinesfalls straffrei oder sonst was, nur kann der staatsanwalt das verfahren wegen geringfügigkeit einstellen. muss er aber nicht!