Strafe bei 5,5g Marihuana (Mecklenburg-Vorpommern)?

3 Antworten

Besitz von Drogen ist -unabhängig von der Menge- eine Straftat.

Allerdings KANN der Staatsanwalt auf strafrechtliche Maßnahmen verzichten, wenn es sich um geringe Mengen für Eigenbedarf handelt, aber er muss es nicht.

Da in Mecklenburg-Vorpommern die geringe Menge auf 5 gr festgelegt ist, liegst du darüber - er wird also Anklage erheben (müssen).

Wenn du vorher noch nicht auffällig warst, nicht vorbestraft bist usw. kannst du noch recht glimpflich davon kommen.

Dayser202 
Fragesteller
 11.06.2017, 18:01

Ich habe vergessen zu sagen, dass ich 15 Jahre alt bin. Kann es dadurch zu anderen Strafen kommen oder haben Jugendliche mit den gleichen Strafen zu rechnen wie Volljährige? 

gri1su  11.06.2017, 18:02
@Dayser202

mit 15 bist du zwar strafmündig, aber da kommt das Erwachsenenstrafrecht noch nicht zur Anwendung. Das Jugendstrafrecht fällt da günstiger als als bei Erwachsenen

Ist wahrscheinlich das es eingestellt wird ausser du bist grade auf Bewährung. Wenn du n Führerschein hast kann es sein das du Post vom Straßenverkehrsamt bekommst. Drogenvergehen werden mittlerweile immer ans Straßenverkehrsamt weiter gereicht.

Dayser202 
Fragesteller
 11.06.2017, 18:00

Ich habe vergessen zu sagen, dass ich 15 Jahre alt bin. Kann es dadurch zu anderen Strafen kommen oder haben Jugendliche mit den gleichen Strafen zu rechnen wie Volljährige? 

Kemob  11.06.2017, 18:07

Andere Gesetzgebung, deine Eltern werden aber über den Vorfall informiert werden. Wundert mich das sie dich nicht direkt von der Wache abholen mussten. Solltest dich mal bei der Grünen Hilfe erkundigen, die erklären dir wie du dich am besten verhalten solltest. Am besten keinen in die Pfanne hauen das kommt meistens immer irgendwie raus.

auch eine geringe menge ist ein straftatbestand.

kann sein, du kommst mit einem eintrag wegen btm davon, wenn du bislang noch nie polizeiaktenkundig geworden bist.

je nachdem, von welcher massnahme man sich bei dir einen lerneffekt verspricht.

5,5g sind schon eine ganz schöne menge.

Dayser202 
Fragesteller
 11.06.2017, 18:00

Ich habe vergessen zu sagen, dass ich 15 Jahre alt bin. Kann es dadurch zu anderen Strafen kommen oder haben Jugendliche mit den gleichen Strafen zu rechnen wie Volljährige?