Wie schlimm wäre die Strafe wenn ich in Bayern mit 50 Gramm Marihuana und einer Feinwaage erwischt werde? Bin 15 Jahre alt und hab keine Vorstrafen.?

3 Antworten

Zunächst kommt es auf den Nettogehalt an THC an, liegt er über 7,5 g (was bei 50 g möglich wäre), würde auf § 29a BtMG verfolgt werden, aber über die Feinwaage dürfte es schon grundsätzlich als Handel angesehen werden, auch wenn noch erschwerdende Tatbestände hinzu kommen müßten, wenn der THC-Gehalt unter 7,5 g läge. Anderenfalls § 29 BtMG.

Gerade beim Jugendstrafrecht ist es sehr abhängig vom Richter, dem Einzelfall und der "sozialen Prognose", wie die Strafe ausfällt, deshalb kann man keine Prognose abgeben, aber § 29a BtMG wird als Verbrechen verfolgt, da wäre es mit ein paar Sozialstunden nicht getan.

Es gibt keinen festgelegten Strafenkatalog für derlei Pipi-Kram. Von Jugend-Arrest und Drogenscreenings bis hin zu Haftstrafe zur Bewährung und/oder Sozialstunden-Ableistung ist nicht nur in Bayern - sondern überall - vieles möglich, was einem als Beschuldigtem, Angeklagten, Verurteilten nicht schmeckt und lange Zeit negativen Eindruck hinterlässt.

BTM Eintrag + paar Sozialstunden. Außerdem wirst du wenn du dein Führerschein machen willst nochmal Probleme bekommen.