Mehrere Fragen zu ETFs Absicherung usw.?

4 Antworten

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1. Sind ETFs Z.b. MSci World wirklich bei Pleite von Brokern abgesichert.

Ja, es handelt sich um Sondervermögen und dieses fällt nicht in die Insolvenzmasse.

Es gibt ja sogenannte Sicherung bis 100 000 Euro.

Das ist die gesetzliche Einlagensicherungshöhe für Geldvermögen auf Bankkonten. Hat mit dem Sondervermögen in Fonds nichts zu tun.

2. Wenn man sich für Auschüttende ETF entscheided kann man diese wieder im gleichen ETF reinvestieren ohne Steuerliche oder sonstige Nachteile zu erleiden.

In dem Moment wo es eine Ausschüttung gibt, erfolgt die Besteuerung dieser nach § 20 EStG. Ob du das Geld dann verbrauchst oder reinvestierst ist irrelevant, der Zufluss hat stattgefunden und damit die Besteuerung.

3. Ist es sinvoller 80 % von Kapital in ETF zuinvestieren und rest 20 % in einzel Aktien ?

Nicht wirklich. Es sei denn die 20% Einzelaktien sollen irgendwelche Exoten sein, die über den ETF nicht abgebildet werden oder du meinst diese seien unterrepräsentiert, könnten aber outperformen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Sicherung von 100.000 für Spareinlagen hat nichts mit der Absicherung Deiner ETFs und Aktien beim Broker zu tun.

Die Aktien/ETFs/Anleihen die bei Deinem Broker lagern sind Sondervermögen. Das bedeutet sie sind bei einer Verwahrbank hinterlegt und gehören nicht zum Vermögen das von Gläubigern des Brokers gepfändet werden kann.

Natürlich gibt es noch evtl. ein Sicherheitsproblem bei Unterschlagung. Wenn also der Vorstand der Brokerfirma die Wertpapiere unterschlägt und die Verwahrpapiere fälscht (und deshalb die Papiere nicht bei einer Verwahrbank liegen) also wie z.B. Mr. Bernard L. Madoff (googeln) dann hat man Probleme.

Aktien und aktienbasierte Fonds, wozu auch ETF zählen, sind nicht Bestandteil der Bankbilanz.

Im Falle einer Insolvens der depotführenden Bank musst Du Dich an den Insolvenzverwalter wenden, damit ein Depotubertrag zu einer anderen Bank realisiert wird.

Der Einkagensicherungsfond deutscher Banlen greift nicht für Aktien und aktienbasierten Anlageformen.

Daher sind diese bei Pleite der Bank so sicher.

Im Gegensatz dazu ist es so, dass der Einlagensicherungsfonds grundsätzlich auf geldwertbasierten Produkte Anwendung findet.

Allerdings sollte man das Kleinegedruckte kennen:

  • Auf Leistungen des Eonlagensicherungsfond besteht kein rechtsanspruch
  • Eine allgemeine Krise desr Kreditwirtschaft begündet kein Versicherungsfall (wie z. b. bei einer Währungsreform oder der Pleite mehrere systemrelevanter Banken gleichzeitig)

Die Fonds gehören Dir, egal ob der Broker pleite geht oder nicht. Der verwahrt sie nur für dich. Die Absicherung ist für das Geld auf dem Cashkonto beim Broker. Da ist es egal, ob Du Fonds im Wert von 120.000 oder 1,2 Mio hast, die sind nicht betroffen.

Wenn Dein Broker pleite ist, überträgst Du die Fonds/Aktien auf ein anderes Depot bei einem anderen Broker.

Für die Ausschüttungen musst Du Abgeltungssteuer (+Soli + Kirchensteuer) zahlen. Das macht die Bank, bzw. der Depotverwalter in Deutschland automatisch für Dich. Was übrig bleibt, kannst Du frei wieder investieren.