Berufskraftfahrer, bekommt Spesen. Kosten für Dusche etc?

3 Antworten

Also, kann der Fahrer die Kosten für Dusche/WC Parkplatzgebühren nicht in der Steuererklärung geltend machen, weil er bereits Spesen bekommt?

Wenn mir das nochmal jemand bestätigen könnte, wäre ich sehr dankbar. Das ist die erste Steuererklärung.

Natürlich nicht.

Die Auszahlung der Spesen durch den AG erfolgt ja bereits Steuerbefreit. Wenn man keine Steuer zahlt kann man auch keine Steuer absetzen. Das wäre ja Unsinn.

Die Seite ist uns schon bekannt. Das Finanzamt möchte gerne vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über Verpflegungsmehraufwendungen haben, bzw. an wievielen Tagen der Fahrer mehr als 24 Stunden abwesend war. Die Firma will das nicht ausstellen, weil sie Spesen bezahlt hat.

Zitat:

Bei der Einkommensteuererklärung Berufskraftfahrer gibt es steuerlich einiges zu beachten. Berufskraftfahrer sind viel unterwegs auf Deutschlands Straßen und Autobahnen z.B. als Fernfahrer einer Spedition oder im Personenverkehr als Busfahrer. Ständig auf Achse zu sein bedeutet aber auch Mehrkosten für beispielsweise den Aufenthalt an Raststätten. Sei es für die Benutzung einer Toilette oder Dusche auf einem Rastplatz oder auch das Geld für eine warme Mahlzeit. Doch aufgepasst! Genau solche Kosten können Sie bei der Einkommensteuererklärung Berufskraftfahrer als Werbungskosten absetzen.