Steuern. Kann man Altersvorsorge von den Steuern absetzen?

4 Antworten

die direktversicherung (betriebliche altersvorsorge) wird vom brutto lohn, an allen steuern und sozialabgaben vorbei gespart. Heißt also sie senken das Brutto und damit auch die Abgaben die anfallen würden, dadurch sind sie doch schon steuermindern geltend gemacht worden und können nicht ein zweites mal angesetzt werden, in dem man sie in die steuererklärung einträgt.

Zur abzugsfähigkeit von (Alters)vorsorgeaufwendungen: ####

beiträge zur gesetzlichen rentenversicherung und zu einer sog. Basis- oder Rürup rente können in 2011 zu 72% steuermindernd berücksichtigt werden (allerdings müssen angestellte den arbeitgeberbeitrag zur GRV abziehen). maximalbetrag ist hier 20.000 € im jahr für singles und 40.000 € für verheiratete. Beiträge zur riester rente können bis 2100 € jährlich geltend gemacht werden, wobei die zulagen abgezogen werden müssen. Private Altersvorsorge in Form von Rentenversicherungen oder Kapitallebensverischerungren (zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt eine Auszahlung auch wenn versicherte person nicht tot ist) können, sofern sie ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden NICHT berücksichtigt werden.

Bürgerentlastungsgesetz: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten kranken(voll)versicherung können steuerlich bis zu den leistungen der gesetzlichen krankenversicherung geltend gemacht werden. die höchstbeträge hierfür lauten in 2011: für personen die einen zuschuss zu ihrer krankenversicherung bekommen (beamte, angestellte, azubis, rentner): 1.900 € p.a., für alle anderen (selbständige, freiberufler) 2.800 € p.a.

Zu beachten ist, dass sich die 1.900 € auf den Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung beziehen.

Werden durch die beitäge zur KV/PV die höchstgrenzen nicht ausgereizt können folgende privaten Versicherungen auch noch steuerlich geltend gemacht werden: private Haftpflicht, private Unfall, Pflegeergänzung, Risiko-Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Direktversicherung kann man natürlich nicht steuerlich geltend machen, da man keine Steuern auf den Arbeitslohn für diesen Teil gezahlt hat!!!

Haftpflicht kannst du abesetzen.Bei der LV kommt es auf das Produkt und Abschlußdatum an

katim8  04.08.2011, 23:18

Die Haftpflicht nur, wenn die Person versichert ist, woviel ich weiß. Gegenstände, also rein der Aufwand für das Auto, können nicht angesetzt werde.

Die Direktversicherung kann schon angegeben werden. Du gibst den Betrag aus der Lohnsteuerkarte (vom AG gezahlt) in Zeile 22 unter a.) mit 83,33 und den Teil deiner Frau in Zeile 23 a.) mit 16,67 an. Die Beträge werden dann automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwendungen übernommen. Aber stehen die Beträge nicht in der Lohnsteuerbescheinigung so drin?

Grüße

Kannst Du absetzen, auch die Lebensversicherung wenn es eine kapitalbildende ist.

TrapJaw 
Fragesteller
 06.06.2011, 19:33

was heißt den kaptialbindende muß ich diese in spalte 49 oder 50 eintragen

katim8  04.08.2011, 23:20
@TrapJaw

Kapitalbildend bedeutet, dass aus deinem angelegten Betrag Kapital gebildet wird. Demzufolge muss eine Verzinsung stattfinden