Werkzeug für Renovierung bei Steuererklärung
Ich probiere mich derzeit an meiner ersten Steuererklärung, und da wir Zuhause gerade auch etwas Renovieren, würde ich gerne wissen, kann ich die Anschaffung von Elektrowerkzeugen irgendwo geltend machen. Durch mich gekauft, und bezahlt.
Außerdem ich habe den Fußboden für das Wohn- / Esszimmer bezahlt, der dann durch meinen Vater verlegt wurde.
Und eine Rechnung zur Reparatur unserer Heizung, muss die auf mich ausgestellt sein ?, also mein Name auf der Rechnung statt meinem Vater (der Macht keine Steuererklärung, obwohl meine Mutter ihn immer wieder darauf hinweist bezüglich der Renovierung)
3 Antworten
Fragen über Fragen. Wem gehört die Wohnung? Dir oder deinem Vater? Ist die Wohnung vermietet oder bewohnt ihr die Wohnung selber?
Wenn sie vermietet ist können die Kosten als Ausgaben geltend gemacht werden. Natürlich bei dem der Eigentümer der Wohnung ist.
Ist es die Wohnung deiner Eltern und deine Eltern bewohnen sie, dann können nur die Lohnkosten als Haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Dann müsste aber die Rechnung auch auf den Namen deiner Eltern lauten und nicht auf deinen Namen. Auch nur sie könnten die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Also zunächst erst einmal folgendes, handelt es sich hier um eine Steuererklärung aus Vermietung und Verpachtung oder geht es hier um Deine ganz persönliche STE ????
es kommt drauf an, ob es eine Eigentumswohnung ist oder Mietwohnung. Bei einer Mietwohnung kannst du gar nichts absetzen. Bei eigentum kannst du Materialkosten gar nicht absetzen aber Handwerkerkosten. (ganz grob erklärt.......) Ebenso bei der Heizung. Ist es DEINE eigene Wohnung, muss die Rechnung selbstverständlich auf deinen Namen ausgestellt sein und audfeteilt in Material- und Lohnkosten.......