Mehr als 450€ Verdienen Rest nachzahlung?

2 Antworten

Da weiß dir die minijob-zentrale.de guten Rat:

Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum , bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du regelmäßig mehr als 450 € verdienst, ist das keine versicherungsfreie Beschäftigung mehr.

Das darf nur ausnahmsweise überschritten werden. (und muss zeitnah ausgeglichen werden)

Für die ordnungsgemäße Abwicklung eines Minijobs ist der Arbeitgeber HAFTBAR

Jeff8337 
Fragesteller
 15.10.2020, 14:49

Danke für die Antwort. Ist nur der Arbeitgeber haftbar oder auch ich?

Spezialmann  15.10.2020, 15:39
@Jeff8337

Nur der Arbeitgeber. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, das Beschäftigungsverhältnis korrekt anzumelden und die Beiträge abzuführen, nicht deine. Sollte im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt werden, dass es sich nicht um einen Minijob handelt, sondern ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, muss der Arbeitgeber die zu wenig entrichteten Beiträge nachzahlen - auch den Anteil, den du hättest zahlen müssen. Ausnhame sind die letzten drei Monate, hier kann der Arbeitgeber deine Beitragsanteile noch von dir einfordern - also bei der nächsten Lohnabrechnung abziehen.