Mehr als 450€ Verdienen Rest nachzahlung?
guten Tag,
Arbeite für eine kleine Firma in der ich auf 450 € Basis angestellt bin. Um auf 450€ Zu kommen muss ich 12 Stunden die Woche arbeiten, da der Mindestlohn bei 9,35 ist. Da ich manchmal mehr als 12 Stunden arbeite komme ich jeden Monat auf etwa 550€ wofür ich keine Steuern zahle. In der Abrechnung steht 450 € und die restlichen 100€ Stehen bei „Nachzahlung aus dem Vormonat“... ist das alles rechtens ?
2 Antworten
Da weiß dir die minijob-zentrale.de guten Rat:
Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitetZahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum , bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Gruß siola55
Wenn du regelmäßig mehr als 450 € verdienst, ist das keine versicherungsfreie Beschäftigung mehr.
Das darf nur ausnahmsweise überschritten werden. (und muss zeitnah ausgeglichen werden)
Für die ordnungsgemäße Abwicklung eines Minijobs ist der Arbeitgeber HAFTBAR
Nur der Arbeitgeber. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, das Beschäftigungsverhältnis korrekt anzumelden und die Beiträge abzuführen, nicht deine. Sollte im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt werden, dass es sich nicht um einen Minijob handelt, sondern ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, muss der Arbeitgeber die zu wenig entrichteten Beiträge nachzahlen - auch den Anteil, den du hättest zahlen müssen. Ausnhame sind die letzten drei Monate, hier kann der Arbeitgeber deine Beitragsanteile noch von dir einfordern - also bei der nächsten Lohnabrechnung abziehen.
Danke für die Antwort. Ist nur der Arbeitgeber haftbar oder auch ich?