Medizinisches Gutachten, nackt ausziehen Pflicht?
Hallo. Eine Bekannte von mir hatte im Juni `15 eine Schlauchmagen OP. Sie hat jetzt ca 80 kg abgenommen. Hält auch das Gewicht. Alles gut soweit. Jetzt geht es an die Anträge für die Krankenkasse zur Wiederherstellung, also zur Hautstraffung. Sie musste jetzt zu 2 unabhängige Gutachter. Bei dem einen waren 2, bei dem anderen 3 Personen dabei. Sie musste sich ganz nackt ausziehen, sich zur Schau stellen wie ein Stück Vieh. Ich persönlich finde das nicht so schön. Natürlich muss der BH zur Begutachtung abgelegt werden, aber das ich 30 min nackt rumlaufen muss? Das halte ich für völlig sinnlos und übertrieben. Ich weiß, das mich kein Arzt dazu zwingen kann, mich nackt auszuziehen. Allerdings weiß ich dann auch, dass das Gutachten wahrscheinlich nicht positiv ausfällt.
Wisst ihr mehr? Gibt es vielleicht irgendwo ein Urteil z.B. vom Sozialgericht, wo so etwas geregelt ist? Vielen Dank für eure Antworten.
6 Antworten
Eine Begutachtungsuntersuchung ist sehr aufwendig. Es müssen sehr viele Details dokumentiert werden. Wer das Gutachten durchliest, muß sich vorstellen können, wie die Situation aussieht, um über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Das dauert einfach. Die alternative Beschwerde kennt fast jeder Gutachter: " Sie/er hat mich kaum angesehen..." Eine ausgedehnte Hautstraffung ist teuer. Da braucht es schon gute Gründe für die Kostenübernahme, und die liefert ein kompetentes Gutachten.
Zur Frage nach dem Sozialgericht. Der Gutachter hat sogar die Pflicht, den Probanden äußerst genau zu untersuchen. Eine zeitliche Beschränkung wird ihm kein Richter auferlegen.
"Hey ich hab Probleme mit der Haut, aber Sie dürfen sie nicht ansehen!"
Das ist doch Unsinn. Die Leute haben schon ganz andere Dinge gesehen. Wenn man sich gegen die Behandlung sträubt, kann man es auch lassen. Ein Arzt muss sehen was er tut und nicht stumpf ein paar Hautfältchen abzuppeln.
Also ob das Unsinn ist oder nicht, das können wir beide garantiert nicht einschätzen. Wenn man in der Situation ist, hat man andere Probleme.
Ich habe im Krankenhaus gearbeitet. Schamgefühl sollte man sich etwas abgewöhnen, wenn man wirklich Hilfe braucht. Wenn es so unwichtig ist, dass man sich nicht einmal freimachen kann, sollte man nicht auch noch einen Richter behelligen.
Karolilo hat den Sinn der Frage verstanden. Es geht nicht darum, wie lange ein Gutachter braucht. Es geht auch nicht generell darum, ob irgendwelche Hautlappen zur Seite geschoben werden müssen. Es geht darum, ob ich mich nackt vor mehreren zur Schau stellen muss. Meine Bekannte hat das Gefühl gehabt, in einem Käfig zu stehen und von allen Seiten beglotzt zu werden. 1 Doc ist vielleicht ok, aber 3 Leute. ... Da könnte man wirklich im Erdboden versinken.
Danke auch für die Bestätigung.
Will sie geholfen bekommen oder nicht?
Was ist daran so schlimm, wenn sich die Ärzte, die Hautlappen, die nun mal bei extrem Gewichtsverlust entstehen anschauen müssen?
Diese sollen doch beseitigt werden oder nicht?
Sollen die Ärzte das durch die Kleidung begutachten??
Und dass sie dort 30 min nackt flanieren musste halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Und klar ist auch, dass jeder ein anderes Schamgefühl hat. Darauf sollten die Ärzte aber dennoch bei solchen Untersuchungen rücksicht nehmen.
Das ist mir völlig klar, dass das nicht angezogen geht. Und ja, diese Gutachten haben je ca 30 min gedauert.
Sie sollte froh sein, daß man sich die Zeit genommen hat.
Hätte ich dazu schreiben sollen, das sinnlose Kommentare nicht erwünscht sind? Schon mal was von Schamgefühl gehört?
man man man....