Maxdome 1x die 7,99€ nicht bezahlt, jetzt soll ich 72€ dafür bezahlen!

4 Antworten

Bezahle einfach, eine gegenklage würde bei der Summe erstens mehr Kosten verursachen und zweitens unnötig Ärger bringen. Lerne einfach daraus. Sieh es als Lehrgeld an.

Wieso sollte der Fragesteller überhaupt klagen?

Klagen müsste das Inkassobüro, wenn es seine Gebühren haben will, darf es aber nicht, da es eben ein Inkassobüro und keine Anwaltskanzlei ist.

Also müsste der Gläubiger klagen. Wird er aber nicht, weil er dann dem Gericht nachweisen müsste, dass eben geforderte Kosten

  • tatsächlich entstanden sind (was unmöglich ist, das Masseninkasso entweder auf Erfolgsbasis oder als Flatrate funktioniert)
  • die Kosten notwendig und unvermeidbar waren (auch unmöglich. Gerichtlicher Mahnbescheid hätte 32,- € gekostet, also günstiger, daher Inkassokosten verstoßen gegen § 254 Abs. 2 BGB).
@kevin1905

Du scheinst beruflich in diesem Bereich tätig zu sein.

@S0leil

Das kann man sich auch durchaus anlesen. Die Inkasso-Branche funktioniert zumindest im Massengeschäft auf Verblendung und Panikmache. Völlig ohne Grund.

@mepeisen
Völlig ohne Grund.

Der Grund ist eigentlich klar. Gewinnmaximierung. ^^

@kevin1905

Schon klar. Aber wieso hat mich das als Schuldner zu interessieren, ob sich jemand einen Ferrarie vor die Tür stellen will? ;-)

Ist das rechtens?

Ja, aber nicht durchsetzbar.

Zahl die 7,99 € an Maxdome und gut ist. Dem Inkassobüro schickst du einen Widerspruch und gibst an, dass die Hauptforderung bezahlt ist.

Will ja nur wissen, ob ich da drum rumkomme oder weniger bezahlen müsste weil die Forderung ja so übertrieben hoch ist verglichen mit der ursprünglichen Summe.

Die 72€ tuen mir nicht weh aber ich seh es auch nicht ein, dem Inkasso Unternehmen 56€ zu überweisen für ein Brief der die höchstes 1-2€ kostet. Vor allem weil zufällig mein Konto nicht gedeckt war.

Das es sich nicht lohnt einen Anwalt zu fragen ist mir auch klar aber in dieser Situation würde sich wohl jeder ärgern oder?

Ach und wie niedrig könnte ich ggf. die monatlichen Raten machen?

Will ja nur wissen, ob ich da drum rumkomme

Ja, bezahle 7,99 an Maxdome mit dem Vermerk "nur Hauptforderung"

Die 72€ tuen mir nicht weh aber ich seh es auch nicht ein, dem Inkasso Unternehmen 56€ zu überweisen für ein Brief der die höchstes 1-2€ kostet.

Musst du auch nicht, das die Einschaltung des Inkassobüros hier nicht zweckdienlich war. Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers.

Ach und wie niedrig könnte ich ggf. die monatlichen Raten machen?
Niemals eine Ratenzahlungs mit Inkassobüros vereinbaren

Damit bindet man sich unnötigerweise Verpflichtungen ans Bein, die vor Gericht nicht durchsetzbar wären. Reine Geldgeschenke an die Nutzlosbranche Inkassobüro.

und hast du die Mitteilung deiner Bank (normal per Post) über die geplatze Lastschrift auch übersehen? Oder ist sie zufällig auf dem Postweg verloren gegangen?

Wie auch immer... in der Höhe vermutlich nicht durchsetzbar.... vor allem nicht nach nur einer E-Mail Mahnung. Durchsetzbar sind auf jeden Fall die angefallenen Rücklastschriftkosten... und auch dadurch die verdoppelt sich die Forderung mindestens. Um die 20€ gesamt wirds also kosten.

  • E-Mail-Mahnung: Portokosten rund 2 Cent.
  • Zinsen: Ausrechnen bei www.basiszins.de
  • Rücklastschrift: Maximal 5€
  • Einmal Briefpost: 1,50€

Summa summarum würde ich hier maximal 15€ direkt an Maxdome mit weiterem Verwendungszweck "HF + Zinsen + Rücklastschrift + Briefporto" überweisen. Dem Inkasso nur den Dreizeiler: "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.

Po7-Sat1 (denen gehört Maxdome) braucht vieles, aber sicherlich keine Hilfe eines Inkassobüros um Mahnbriefe zu schreiben.

@mepeisen

die 5€ aber nur sofern nicht näher nachweisbar. Also ich hätte hier 8,11€ Bankgebühr + 1,90€ benachrichtigungsgebühr die ich belegen könnte... wären dann exakt 10,01€. Klar, bei ganz großen wird es andere Verträge geben, aber das mit den 5€ pauschal als Maximalbetrag könnte theoretisch nach hinten los gehen. Das Inkassobüro nach einer E-Mail Mahnung halte ich allerdings auch für unnötig (auch wenn die Frage bleibt warum die Bankbenachrichtigung über die Fehlgeschlagene Lastschrift nicht aufgefallen ist :)).

@Geheim0815
Also ich hätte hier 8,11€ Bankgebühr + 1,90€ benachrichtigungsgebühr

Ich würde zwar mal im Raum stellen, dass dich die Bank abzockt, aber wenn du beides per Rechnung der Bank nachweisen kann, ist das so. Allerdings muss man zwischen deinem Tarif und den eines größeren Konzerns unterscheiden. Bei größeren Konzernen wie pro7sat1, die ihre Lastschriften automatisiert im SEPA-Format abgeben, dürfte auch die Gebührenlegung der Bank deutlich geringer sein, als wie bei uns Mini-Gewerbetreibenden.

Es gilt ja auch nicht, sich zu verweigern, mehr zu bezahlen. Einfach einen Nachweis für die höhere Rechnungslegung verlangen und kommt der, bezahlt man, kommt der nicht, waren in den 10€ verbotene Strafgebühren enthalten...

wenn die Frage bleibt warum die Bankbenachrichtigung über die Fehlgeschlagene Lastschrift nicht aufgefallen ist :)

Berechtigte Frage, aber irrelevant. Erstens gilt man nach fehlender Kontodeckung als automatisch im Verzug, sogar ohne Mahnung (!). Zweitens ist die Frage danach, ob man nun von der eigenen Bank benachrichtigt wurde, irrelevant, denn man hätte es auch auf dem Kontoauszug sehen müssen.

Die wichtige Frage ist, ob man ein Inkassobüro braucht, um einen Mahnbrief zu schreiben (nichts anderes hat das Inkasso hier gemacht im Moment) und das würde ich ganz grundsätzlich verneinen bei so einem Laden wie Maxdome.

@mepeisen
Ich würde zwar mal im Raum stellen, dass dich die Bank abzockt

durchaus möglich, allerdings sind Banken alle so. Egal bei welcher Bank ich bin/war (Commerzbank, Sparkasse, Volksbank), bei allen waren die Gebühren über 5€, trotz elektronischer Einreichung der Lastschriften. Meinte auch nur das die pauschale Behauptung das nur 3-5€ drin sind nicht zutreffen muss.

Berechtigte Frage, aber irrelevant. Erstens gilt man nach fehlender Kontodeckung als automatisch im Verzug, sogar ohne Mahnung (!). Zweitens ist die Frage danach, ob man nun von der eigenen Bank benachrichtigt wurde, irrelevant, denn man hätte es auch auf dem Kontoauszug sehen müssen.

irrelevant wirklich, dennoch ist die Ausrede E-Mail übersehen/im Spam gelandet einfach abgelutscht. Glaubt kein Mensch, eben weils noch die Bankbenachrichtigung gibt und es auf dem Kontoauszug zu sehen ist. Warum kann man nicht einfach mal sagen "ich habs verbockt" (warum auch immer). Dieses selbsteingeständniss vermisse ich bei den meisten Schuldnern.

Geplatzte Lastschrift ist mir auch schon passiert... Tag darauf gleich gesehen, nachüberwiesen, angerufen und gut war. Die hatten zu dem Zeitpunkt noch nichtmal die Rücklastschrift registriert. Und wenn man mal nicht zahlen kann... "ich kann gerade nicht zahlen, am XY (realistischer Zeitraum) kommt das Geld.". Das ganze geht auf Wiedervorlage und auch nicht ans Inkasso. Ich behaupte das wenn etwas an ein Inkassobüro geht es zu 99% an der falschen Reaktion der Schuldner liegt. Der Rest an Vollidiotenunternehmen die es trotzdem ans Inkassobüro geben... die gehören einfach durch Kaufboykott in der Zukunft bestraft.

@Geheim0815
Meinte auch nur das die pauschale Behauptung das nur 3-5€ drin sind nicht zutreffen muss.

Darum gings mir nicht. Ich kenne die Tarife für Großkunden bei einigen Banken sehr genau. Und die liegen bei vielen Banken bei etwa 5€. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Gebühren über 5€ Strafgebühren enthalten sind, ist sehr hoch. Um nichts anderes geht es. Man lässt dem Gläubiger die Wahl, seinen Anspruch nachzuweisen. Tut er es nicht, kriegt er auch nicht mehr Geld.

Tag darauf gleich gesehen, nachüberwiesen, angerufen und gut war.

Dass das sowieso die bessere Variante ist zur Kostenvermeidung, das ist unstrittig.