Matratze: Maße und tatsächl. Länge stimmen nicht überein. Rückgaberecht?

8 Antworten

...ist die Sache frei von Sachmängeln,

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.(BGB § 434 Abs. 1 Ziff. 2 )

Das kann man im vorliegenden Fall einer Differenz von 3-4 cm auf ca. 2 m Länge sicher annehmen, zumal bei Matrazen davon ausgegangen werden kann, dass deren Maße sich im Rahmen ihrer Verwendung im cm- Bereich verändern.

Ein Streit um die Frage eines Sachmangels ist vorliegend deshalb mit größter Wahrscheinlichkleit zum Scheitern verurteilt.

schlafe ganz einfach mal einige Wochen auf der Matratze dann stimmen die Maße sicher wesentlich besser, aber soo sehe ich noch keinen Mangel.

der hersteller hat sicherlich eine tolleranz, und 196mm liegt da voll drin

das dänische bettenlager hat zb eine tolleranz von 5% solltest beim hersteller nachfragen und nicht bem verkäufer

Das sind maximal 2 bis 3 cm Unterschied und dürfte in Deinem Bettrahmen gar nicht oder kaum zu sehen sein. Diese geringe Toleranz mußt Du schon hinnehmen und ist sicher kein Umtauschgrund.

Normalerweise sind das keine exakten Angaben, sondern immer Cirka-Angaben. Daher wirst Du schlechte Karten haben. Im übrigen würde ich eine Matratze nur im Fachhandel kaufen, denn hier ist die Qualität sehr wichtig.