Darf der Vermieter deswegen die Kaution kürzen?

6 Antworten

Hier ein Link zu dener Frage:

http://www.juraforum.de/forum/t/risiken-bei-moeblierten-wohnungen.313452/

Wenn du diesen Fleck verursacht hast, könnte auch deine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Ein Versuch wäre es wert, dann müsste der Vermieter auch dann eine Rechnung vorlegen.

Danke, dass wäre auch eine Möglichkeit 

Wenn die Matratze bzw. die Möbel mitgemietet waren dann fallen Flecken von Cola unter Garantie nicht unter Abnutzung. Lasst euch die Rechnung der neuen Matratze vorlegen, je nachdem wie alt die vorherige war könnt ihr natürlich sagen ihr zahlt keine komplett neue aus der Kaution (z.B. wenn die alte Matratze eh schon 10 Jahre alt war kann man nicht erwarten dass ihr den kompletten Neupreis daraus bezahlt)

Natürlich ist es rechtlich in Ordnung das der VM die Kaution für die Beseitigung eines Mangels, den der Mieter zu verantworten hat, verwendet.

Allerdings nicht ohne dem Mieter vorher Gelegenheit geben das selbst zu machen bzw. machen zu lassen.

Colaflecke sind keine normale Abnutzung, sondern Beschädigung.

Gilt das nicht unter Abnutzung die neue Matratze

Ich glaube nicht, daß das Verschütten von Getränken in diesem Fall eine Abnutzung durch üblichen Gebrauch darstellt.

Kannst aber eine Rechnung verlangen.....

Naja wollten wir aber der Vermieter und seine Frau legen ständig auf.