Markenlogos privat verwenden

4 Antworten

"Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?" http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken

Dazu: § 14 Markengesetz verbietet lediglich die Nutzung einer "Marke im geschäftlichen Verkehr". Und auch nur dann, wenn es zu Verwechslungen und Verwässerungen kommen kann*).

Also etwa dann, wenn du den falschen Eindruck erwecken solltest bei einem verständigen Bürger, du hättest geschäftliche Beziehungen zu Adidas. Etwa als Filialist. Ansonsten gilt:

"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..." (Quelle: Link oben)

Zudem gibt es Urteile, wonach zum Spott über eine Marke diese auch gezeigt werden darf, weil "Scherz und Satire durch das Recht der Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) gedeckt ist" (ebenda).

Gruß aus Berlin, Gerd

*) "(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ... 3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." § 14 Markengesetz

wenn die fotos im netz auftauchen,könnte es ärger geben ...du musst vorher die einwilligung haben...

nein, darfst du ohne Genehmigung jedes einzelnen Herstellers NICHT verwenden

da wird schon wieder ein blödsinn geschrieben....

für deine privaten zwecke kannst du natürlich dinge ausdrucken und als hintergrund nutzen. nur wenn du vorhaben solltest das weiterzuverabeiten und zu monetarisieren, wirds kritisch.

aber wer privat seinen spaß haben will muss nicht bei adidas lizenzgebühren zahlen.