Marke: Erlangte Unterscheidungskraft = Nein?

2 Antworten

Der Europäische Gerichtshof urteilte dazu [Herv. von mir]:

"Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem er diese Ware oder Dienstleistung ohne etwaige Gefahr der Verwechslung von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft unterscheiden kann. Durch ihre Unterscheidungskraft kann eine Marke die von ihr erfasste Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnen und somit die Unterscheidung dieser Ware oder Dienstleistung von denjenigen anderer Unternehmen ermöglichen (EuGH, Urt. v. 16.9.2015 – C-215/14 - Société des Produits Nestlé/Cadbury UK Ltd)."

Wenn du wissen möchtest, ob eine neue Marke ebenfalls zu Verwechslungen führen kann, kannst du ja ein Gutachten in Auftrag geben. Oder du wählst die preiswertere Variante, die natürlich noch unsicherer ist: Du fragst in deinem Bekanntenkreis herum.

Oder du wählst völlig andere Buchstaben, dann wäre eine Verwechslung völlig ausgeschlossen ;-).

Wenn es dir aber darum geht, "dass [dein] Zeichen mit der [bereits geschützten] Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird" (§ 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch), dann musst du dich eben so weit an die geschützte Marke herantasten, bis es das dpma.de noch nicht merkt, der Kunde aber wohl ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Dein Beispiel wird nicht gehen, weil der gemeine Verbraucher mycamo als Detail von camo ansehen wird (personalisiertes camao sozusagen), so wie du bei Ebay auch "Mein Ebay" findest. Es besteht also Verwechslungsgefahr, vor der das Markenrecht ja schützen soll. Vorausgesetzt es ist in der gleichen Klasse.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung