Sprüche / Zitate schützen lassen?

5 Antworten

Kommt auf den Slogan an - " nichts ist unmöglich " kannst du rein vom Markenrecht her jederzeit benutzen, denn die Eintragung beim DPMA als Wortmarke wurde abgelehnt.

Grundsätzlich kann ein Slogan als Wortmarke eingetragen werden - vgl. Come in and find out von Douglas oder " nichts reimt sich auf Uschi " von M. Barth... die Kosten dafür ca. 500€ inkl. zwei Nizzaklassen werden auf jeden Fall fällig, auch wenn es abgelehnt wird.

Zitate hingegen können nicht eingetragen werden, da darauf ein urheberrechtlicher Schutz besteht und dies endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers unausweichlich.

danke

Nein, in der Regel nicht.

Wenn es ein Werbespruch ist, ist der auch nicht zu schützen. Es könnte nur die Marke selbst, und dann ein Spruch, der dazu als Werbetext dienen soll, geschützt werden.

Aber einen Spruch, den DU einfach nur "erfindest", wurde so oder so durch das Urheberrecht geschützt. Aber da eine Ansammlung von Worten einfach nur Sprache ist, und nur wenige dann einen kulturellen Wert erhalten, ist das auch unsinnig.

Selbst wenn es einen kulturellen Wert geben sollte, würde sowas als "allgemeines Kulturgut" angesehen, dass dann jedermann nutzen könnte, um dann es zu schreiben oder zu sagen.

Dein Wunsch wäre vergleichbar, ob man atmen schützen kann.

hmm... Also darf man jetzt z.B. nicht einfachden Werbespruch von Toyota ("Nichts ist unmöglich") für die eigene Werbung nutzen? Oder kommt es auf den Spruch an?

@wildschweinsau

...oder kommt es auf den Spruch an? Wenn ein Spruch geschützt ist natürlich.

Zum urheber-rechtlichen Schutz von Sprüchen lesen man da nach: http://archiv.twoday.net/stories/4644254/

Zum marken-rechtlichen Schutz beachte man das Markengesetz, hier §§ 4 und insbesondere 14. Geschützt ist dabei jeweils nur eine Benutzung "der Marke im geschäftlichen Verkehr".

Nicht aber als normales Zitat, etwa im Internet. Und auch nicht für Waren und Dienstleistungen, die nicht eingetragen worden sind bei dpma.de.

Wenn du also etwa den Spruch "Affengeil, datt Ding!" für Tütensuppen, für Reifen und für Klopfsauger hast eintragen lassen, musst du für jede weitere Waren(oder Dienstsleistungs)-Klasse nochmal Geld auf den Tisch des Hauses in München legen.

Außer natürlich, "wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt"! Dann hast du gratis einen viel weiter reichenden Schutz erreicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

ganz schön komplizier das Ganze ! Dankeschön für die tolle Antwort !

Sprueche eventuell ja, aber Zitate "gehoeren" ja anderen und die kannst du dann ja auch nicht schuetzen lassen....

Frag einfach beim Patentamt an.

Frag doch einfach dort an.