Mann bezieht Hartz 4, Frau hat Minijob

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Sie hat dann auf ihr Einkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,dann stehen ihr auf 450 € Verdienst insgesamt 170 € an Freibeträgen zu,280 € würden dann anrechenbares Einkommen sein,was von ihrem Bedarf nach dem SGB - ll abgezogen würde !

Diese Freibeträge setzen sich aus 100 € Grundfreibetrag zusammen + von den übersteigenden 350 €,noch einmal 20 % Freibetrag ( geht von 100 € - 1000 € Brutto ) insgesamt dann also 170 €.

Der Bedarf der beiden würde dann nach dem SGB - ll wie folgt aussehen :

  • Regelsatz sie 353 €
  • Regelsatz er 353 €
  • angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ohne Kosten für den normalen Haushaltsstrom,der muss aus dem Regelsatz gezahlt werden )

Wenn noch Kinder im Haushalt leben,kommen natürlich noch Gelder dazu.

Von diesem Bedarf wird dann das anrechenbare Einkommen,in diesem Fall also bei 450 € Einkommen,280 € abgezogen. Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen stehen jedem ab 15 Jahren zu,darunter sind es nur diese 100 € Grundfreibetrag,alles darüber hinaus,würde bei unter 15 jährigen voll auf ihren Bedarf angerechnet.

Ihr Mann wird wohl oder übel demnächst ins Arbeitslosengeld 2 (Hartz4) rutschen.

In der heutigen Zeit ist es nicht vorgeschrieben, dass nur der Mann "richtig" arbeiten darf und die Frau höchstens ein bißchen was dazu verdient. Wenn der Mann während des kompletten ALG1-Bezugs keine neue Anstellung gefunden hat, sollte Frau vielleicht darüber nachdenken statt 450 Euro Job nach einer Vollzeitstelle für sich zu schauen.

Damit könnte das Abrutschen in Hartz4 auch verhindert werden. Auch in einer Bedarfsgemeinschaft dürfen mehrere Personen sich um Arbeit bemühen, wenn man nicht auf Geld vom Amt angewiesen sein möchte.

So wie bisher. Von 450 Euro sind 100 Euro anrechnungsfrei, vom Rest bleiben ihr 20%.