Erlaubt die Hessische Verfassung die Todesstrafe? Bin irritiert!
In ganz Europa, insbesondere in Deutschland ist die Todesstrafe abgeschafft - bloß nicht in Hessen!?
Im Artikel 21 der Hessischen Verfassung wird die Todesstrafe bei schweren Verbrechen ausdrücklich erlaubt - und den Artikel gibt es noch in der Verfassung.
Wer´s nicht glaubt:
http://lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm#21
Könnte man also (zumindest rein theoretisch) in Hessen für z.B. Mord zum Tode verurteilt und hingerichtet werden?
7 Antworten
Guten Abend Krawattenkarl,
rein theoretisch ist das nach hessischen Gesetz vielleicht möglich.
Aber Bundesrecht bricht Landesrecht. Einfach gesagt. Über diesem Gesetz steht das Grundgesetz. Dieses besagt in Art. 102, dass die Todesstrafe abgeschafft ist.
Auszug:
"Artikel 102
Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Viele Grüße
AnonJura
Nein, Bundesrecht bricht Landesrecht, wie schon gesagt und in den EU-Ländern ist diese auch verboten, sowohl als auch Folter.
Selbst, wenn es man das Grundgesetz ändern würde und die Todesstrafe einführen würde, dann greift die EU schnell wieder ein, weil hier git auch die EU Grundrechtecharta.
Könnte man also (zumindest rein theoretisch) in Hessen für z.B. Mord zum Tode verurteilt und hingerichtet werden?
Nein, denn Bundesrecht bricht Länderrecht.
Aber über den Lissabonner Vertrag ist das Erschießungsrecht bei Unruhen in der EU durch die Hintertür wieder eingeführt worden.
Dein Wort in Gottes Gehörgang!
Seit wann halten sich BRvD-Gerichte an gültige Gesetze? Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - welches über allen anderen Gesetzen stehen sollte - wird jeden Tag mit Füßen getreten. Es wird permanent gegen das Zitiergebot verstoßen.
Selbst ein Bundesverfassungsgericht hält sich nicht an das GG, denn das wird ja auch nach Lust und Laune den Gegebenheiten im nach wie vor besetzten Deutschland angepaßt.
Fest steht, daß bei Unruhen, > im Kriegsfalle oder bei drohender Kriegsgefahr das grundrechtliche Verbot der Todesstrafe und der Hinrichtung nicht greift.
Das aber heißt, daß man diese Strafen einführen könnte und dadurch nicht gegen europäische Grundrechte verstoßen würde. Wenn ein europäischer Rechtsakt die Todesstrafe einführt – die Zuständigkeitsordnung geht in der Verteidigungspolitik so weit, weil der Rat nach Art. 43 Absatz 2 EUV Durchführungsmaßnahmen für die Missionen beschließen kann -, dann wäre das auf europäischer Ebene kein Grundrechtsverstoß.<
Richtig: Sein Wort in wessen Ohr auch immer.
Ganz liebe Grüße
im nach wie vor besetzten Deutschland
Ahaa, ein Verschwörungstheoretiker.
Seit wann halten sich BRvD-Gerichte an gültige Gesetze?
Die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland halten sich an Gesetze. 'BRvD'-Gerichte gibt es nicht.
Es wird permanent gegen das Zitiergebot verstoßen.
Das Zitiergebot muss vom Gesetzgeber beim Erlass von Gesetzen beachtet werden, und das wird es in der Regel auch. Anscheinend hast du eine völlig falsche Vorstellung davon, was der Zitiergebot überhaupt besagt.
Fest steht, daß bei Unruhen, > im Kriegsfalle oder bei drohender Kriegsgefahr das grundrechtliche Verbot der Todesstrafe und der Hinrichtung nicht greift.
Fest steht, dass Baindl Recht hat und du nicht.
Hätte ich fast vergessen:
Selbst ein Bundesverfassungsgericht hält sich nicht an das GG, denn das wird ja auch nach Lust und Laune den Gegebenheiten im nach wie vor besetzten Deutschland angepaßt.
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Deutschland ist schon lange nicht mehr besetzt.
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Das Grundgesetz kann nur mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden und durchaus nicht nach 'Lust und Laune'.
So, so, Deutschland ist schon lange nicht mehr besetzt.
Dann frage ich mich doch, warum es immer noch den GG Artikel 120 gibt. In dem lesen wir:
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.
Fest steht, daß wir hier immer noch fremde Soldaten mit unseren Steuergeldern durchfüttern und zwar hauptsächlich aus den USA, außerdem aus Great Britain, Frankreich, Niederlande, Kanada und Beligien.
Außerdem lese man mal sehr aufmerksam die diplomatischen Noten, die 1990 - anläßlich der vorgeblichen Wiedervereinigung - der Alliierten geschrieben wurden...
U.a. sei nur dieser Text an den damaligen Kanzler Kohl erwähnt:
(offizielle Übersetzung)
Bonn, den 8. Juni 1990
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,wir möchten Ihnen mitteilen, daß die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben.Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben. Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert.Wir bitten Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung unserer ausgezeichnetsten Hochachtung zu genehmigen.
Da sollte doch die Frage erlaubt sein, wie sich die BRD als "souverän" bezeichnen kann, wenn hier ganz klar gesagt wird, daß bestimmte Sektoren der Haupt- und Regierungsstadt Berlin - "wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der BRD sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden"???
Ich erinnere mich noch sehr gut an die riesigen Schilder in Berlin, die einen darauf hinwiesen, wenn man von einem besetzten Sektor in den nächsten fuhr.
Deutschland wurde nicht wiedervereinigt, sondern nur teilvereinigt, denn unsere Ostgebiete sind immer noch besetze Gebiete. Damit das dem dummdösigen deutschen Michel nicht auffällt, wurde flugs in der Presse die DDR = Mitteldeutschland zu Ostdeutschland umdeklariert und fortan von Wessies und Ossies gesprochen. Auch der Hochverrat von Kohl und Genscher, die großzügig im Namen eines nicht gefragten deutschen Volkes auf die Ostgebiete verzichteten und Gorbatschow anflehten, ja die Ostgebiete nicht freizugeben, wurden so dem dummdubbeligen Michel nicht offenbar.
Würde nämlich tatsächlich eine totale Wiedervereinigung stattfinden, dann könnte sich das deutsche Volk in freier Entscheidung eine eigene Verfassung geben und tatsächlich souverän werden und vor allem endlich Friedensverträge aushandeln.
Aber das ist ja gar nicht gewünscht, denn dann würde man ja eine fette Milchkuh nicht mehr ausbeuten können.
Man höre und schaue sich nur mal eine sich windende Merkeline an, die auf die Souveränität angesprochen wird:
Da sollte doch die Frage erlaubt sein, wie sich die BRD als "souverän" bezeichnen kann, wenn hier ganz klar gesagt wird, daß bestimmte Sektoren der Haupt- und Regierungsstadt Berlin - "wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der BRD sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden"???Dann frage ich mich doch, warum es immer noch den GG Artikel 120 gibt.
Weil es immer noch Kriegsfolgekosten gibt.
Fest steht, daß wir hier immer noch fremde Soldaten mit unseren Steuergeldern durchfüttern und zwar hauptsächlich aus den USA, außerdem aus Great Britain, Frankreich, Niederlande, Kanada und Beligien.
Tun wir nicht. Die Stationierung erfolgt aufgrund des NATO-Truppenstatuts, und die Bundesrepublik zahl dafür nichts.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/055/1705586.pdf
Da sollte doch die Frage erlaubt sein, wie sich die BRD als "souverän" bezeichnen kann, wenn hier ganz klar gesagt wird, daß bestimmte Sektoren der Haupt- und Regierungsstadt Berlin - "wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der BRD sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden"???
Anscheinend ist dir entgangen, dass dieses Schreiben vor dem Abschluss des 2+4-Vertrags verfasst wurde. Wirf doch mal einen Blick in diesen Vertrag,
Artikel 1: " Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. "
Artikel 7 Abs. 2:"Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."
Ich erinnere mich noch sehr gut an die riesigen Schilder in Berlin, die einen darauf hinwiesen, wenn man von einem besetzten Sektor in den nächsten fuhr
Da stellt sich dann die Frage, was man daraus schließen kann, dass es diese Schilder nicht mehr gibt.
denn unsere Ostgebiete sind immer noch besetze Gebiete
Die ehemaligen Ostgebiete gehören zu Polen bzw. zu Russland. Deutschland hat auf alle Gebietsansprüche verzichtet, wie du sogar selbst schreibst.
Auch der Hochverrat von Kohl und Genscher, die großzügig im Namen eines nicht gefragten deutschen Volkes auf die Ostgebiete verzichteten und Gorbatschow anflehten, ja die Ostgebiete nicht freizugeben, wurden so dem dummdubbeligen Michel nicht offenbar
Das ist ein Märchen.
Würde nämlich tatsächlich eine totale Wiedervereinigung stattfinden, dann könnte sich das deutsche Volk in freier Entscheidung eine eigene Verfassung geben und tatsächlich souverän werden und vor allem endlich Friedensverträge aushandeln.
Mit wem denn? Deutschland befindet sich schon lange nicht mehr im Kriegszustand.
Nein das kann man nicht. Im StGB gibt es die Todesstrafe nämlich nicht, auch wenn die von Dir zitierte Landesverfassung die Todesstrafe nicht ausdrücklich ausschließt.
Wenn man vom Oberbegriff der Fragestellung ausgeht: "Erlaubt die hessische Landesregierung die Todesstrafe", sollte die Frage mit einem klaren Ja beantwortet werden Art.21(1946) Geht man von dem Bundesrecht (1949) aus, welches das Landesteil bricht, wäre die Todesstrafe faktisch abgeschafft. Man hat das Unsinnige daran wohl auch erkannt. Allerdings sollte sich jeder immer wieder vor Augen führen, dass die Todesstrafe durchaus als eine Art schwebendes Schwert über unseren Köpfen kreist (Damoklesschwert) und zwar frei nach dem Motto: "Und willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein." Man denke da an einige Fälle staatlicher Unterwanderung durch Gegner dieses Systems. Natürlich gibt es keine offizielle gesetzliche Grundlage dafür. Was aber ist mit all den Toten, die auf unerklärliche Weise im Reich der Schatten verschwanden. Außerdem wird gemunkelt, dass ein bisher "verdunkelt gesetzliches Ansinnen " durchaus das Licht der Welt erblicken könnte.
Liebe Grüße
Anmerkung: (EU-Austrittspartei)
Eigentlich unfassbar, dass die EU (die selbsternannte" Friedensunion") beim Thema Todesstrafe derartig trickreich und verwirrend vorgeht.
Liebe Grüße
Geht man von dem Bundesrecht (1949) aus, welches das Landesteil[sic] bricht, wäre die Todesstrafe faktisch abgeschaff
Und das ist sie auch.
dass die Todesstrafe durchaus als eine Art schwebendes Schwert über unseren Köpfen kreist (Damoklesschwert)
Bisschen viel Metaphorik.
Außerdem wird gemunkelt, dass ein bisher "verdunkelt gesetzliches Ansinnen " durchaus das Licht der Welt erblicken könnte.
Gemunkelt wird viel. Außer ominösen Andetungen hast du anscheinend nicht viel zu bieten.
Hallo,
ich bezog mich mit meiner Antwort nicht auf die Überschrift, sondern auf die Frage im Text.
Gruß
dervagabund
Ja in Hessen steht es tatsächlich noch als Strafe drin. Darf aber nicht ausgeführt werden, da die Gesetzesfassung der Bundesrepublik Deutschland über dem Landesgesetzen Hessen steht. Würde Hessen ein alleiniger Staat sein, also nicht mehr zu Deutschland gehören, dann dürfte die Todesstrafe verhängt werden. Aber so im jetzigen Zustand darf sie es nicht.
Nonsens!
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon#Vorwurf_eines_unzureichenden_Verbots_der_Todesstrafe_in_der_Grundrechtecharta