Soldat droht mit Mord. Was passiert nach einer Anzeige?

4 Antworten

Hallo mayamueller,

in dem Fall leitet die Polizei gegen den Soldaten ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage ein:

§ 241 StGB - Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Das der Soldat dafür zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wird ist äußerst unwahrscheinlich.

Insofern die Staatsanwaltschaft nicht schon das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen einstellt, währe eher eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wahrscheinlich.

Die Verurteilung führt übrigens nicht einmal zu einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis nach sich. Disziplinare Strafen nicht aber nicht nur denkbar, sondern sogar wahrscheinlich.

Schöne Grüße
TheGrow   

In D gibt es keine Bundeswehr- oder Militärgefängnisse. Der Soldat würde im Falle einer Verurteilung wie jeder andere auch im ganz normalen Gefängnis landen.

Doch, auch Soldaten unterliegen bei Straftaten den ganz normalen zivilen Strafgerichten.

In aller Regel folgt auf die zivile Strafe automatisch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und je nachdem kann die zusätzliche Disziplinarstrafe bei einer Ermahnung beginnen und bei einer fristlosen Entlassung unter Wegfall sämtlicher finanzieller Ansprüche enden.

Sie werden Zivil ganz normal bestraft. Zusätzlich droht ihnen noch ein Disziplinarverfahren bei dem weiteren Strafen fällig werden.

Sollte ein Soldat ins Gefängnis kommen, dann ist das ein ganz normales Gefängnis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung