Mal angenommen ein Gerichtsvollzieher pfändet einen Gegenstand von einem Partner oder WG Mitbewohner und der Gegenstand wird dann entfernt?

4 Antworten

Also du meinst,MAL ANGENOMMEN du und dein Freund Leben zusammen dein Freund hat Schulden und seine Sachen werden gepfändet,dabei will der Gerichtsvollzieher ein MacBook konfiszieren,Welches dir gehört obwohl du keine Schulden hast daher reißt du den Aufkleber ab.In dem Fall hast du keine Schuld und kannst nicht belangt werden.Da du ja auch bestimmt die Rechnung noch hast.Wenn du sie nicht hast müsste dein Freund deine Aussage bestätigen.

Ich will in keiner Form sagen,dass es von dir und deinem Freund handelt war nur zu meinem Verständnis der Situation.angenommen ich hab es verstanden.

Nein, der Schuldner hat nichts gemacht. Wenn dem Schuldner nicht nachgewiesen wird, dass er der Eigentümer an der Sache war, gibt es keinen Grund zur Sorge, es sei denn, dass Gerichtsvollzieher und Gericht unter einer kriminellen Decke stecken. Der Eigentümer der Sache sollte einen Vertrag zum Verkauf der Sache vorlegen und wird dazu aussagen müssen. Weiteres wird sich daraus ergeben.

Der Eigentümer hätte das Gericht kontaktieren müssen, das auf dem Pfandsiegel benannt ist. So ein Siegelbruch ist praktisch eine Straftat, auch wenn es gerechtfertigt sein mag. Es wurde vom Gericht her angebracht und dieses muss es auch wieder freigeben.

April2517 
Fragesteller
 07.01.2017, 04:23

Was wäre denn, wenn der Eigentümer nicht gewusst hätte was so ein Aufkleber bedeutet oder wenn sie den Aufkleber nicht gesehen hätte?

April2517 
Fragesteller
 07.01.2017, 04:24
@April2517

Es könnten ja beide die Schuld auf sich schieben, dass der andere den Aufkleber entfernt hätte und beide könnten die Aussage verweigern.

priesterlein  07.01.2017, 04:26
@April2517

"hat den Aufkleber gesehen" schließt den zweiten Fall ja wohl aus. Wer Sachen kauft und verkauft sollte zumindest ein MINIMUM an Verstand aufbringen und nachdenken können. Unwissen schützt nicht vor Strafe. Die Gültigkeit von Gesetzen hängt nicht davon ab, dass man sie immer genau kennt.

Hier auf dieser Internetseite wird weder Recht gesprochen noch ein strittiger Fall aufgeklärt und gelöst.

April2517 
Fragesteller
 07.01.2017, 04:28
@priesterlein

Ich habe nur mal aus Interesse und Neugier gefragt.

mepeisen  07.01.2017, 09:15
@April2517

Lass es uns mal so ausdrücken: Richter sind (in den meisten Fällen) weder dumm noch weltfremd. ;-)

mepeisen  07.01.2017, 09:14

Wenn dem Schuldner nicht nachgewiesen wird

Das ist völlig falsch. Die Beweislast ist exakt umgekehrt.

Für Dinge, die sich im Besitz des Schuldners befindet, gibt es immer automatisch die Vermutung, dass sie auch dem Schuldner gehören.

Dass dem nicht so ist, dieses Gegenteil muss der Schuldner oder der echte Eigentümer beweisen. Die Beweislast umzukehren macht 0 Sinn, denn so könnte der Schuldner immer behaupten, dass seine Sachen genau jemand anderem gehören, wenn es nicht stimmt, und so ziemlich viel an der Pfändung vorbeischmuggeln.

Ein Verkauf durch eine Dritte Person bedeutet nicht automatisch, dass das verkaufte Teil auch ihm gehört hat.

Die unschuldige Person sagt es und klärt die Situation so auf?

April2517 
Fragesteller
 07.01.2017, 04:19

Aber was, wenn ihr keiner glaubt? Sie hätte ja auch der Besitzer des Mac Books sein können und es dann verkauft haben, damit es nicht gepfändet wird.

JUSteffen  07.01.2017, 04:22

Ist die Person, der das MacBook gehört denn verschuldet? Oder meinst du es so, dass die andere Person mit dem Verschuldetem unter einer Decke steckt?

April2517 
Fragesteller
 07.01.2017, 04:27
@JUSteffen

Ich meine es so, dass beide Personen nichts miteinander zu tun haben und nur von der Person, die keine Schulden hat, was gepfändet wurde obwohl sie keine schulden hat.

JUSteffen  07.01.2017, 04:28

Ja dann ist das Pfänden irregulär. Da muss der Person dann glauben geschenkt werden

mepeisen  07.01.2017, 09:17
@JUSteffen

Glauben ist was für die Kirche.

Ohne Beweise, beispielsweise Liefernachweis mit Namen der dritten Person, gehört der Laptop dem Schuldner. Wie die beiden das dann unter sich regeln, ist deren Problem.

Und das steht auch so im Gesetz, dass Dinge im Besitz eines Schuldners erst mal ihm gehören.

JUSteffen  07.01.2017, 13:18

Ja wenn wir die Diskussion auf wachem Level führen wollen. Natürlich muss man den Kauf nachweisen.

1.) der Gerichtsvollzieher hat im Rahmen seines Amtes richtig gehandelt und das amtliche Pfandsiegel am Laptop angebracht.

2.) der Eigentümer hätte dem GV seine Eigentumsrechte an dem Laptop nachweisen müssen und hätte dann das Pfandsiegel durch den GV entfernen lassen müssen, oder es im Auftrag bzw. nur nach schriftlicher Freigabe entfernen dürfen.

3.) bei der eigenmächtigen Entfernung des Pfandsiegel und dem Verkauf der gepfandeten Sache hat der Eigentümer die Straftat Siegelbruch vollendet und zudem eine weitere Straftat begangen in dem er gegen das Pfandrecht verstoßen hat. Es gilt der Grundsatz Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch wenn er nach dem Nachweis der Eigentumsrechte die Sache hätte verkaufen dürfen, muss er sich dennoch wegen den Straftatbeständen Siegelbruch und Verstoß gegen das Pfandrecht vor einem Gericht verantworten müssen und eine Geldstrafe bzw. falls er wegen ähnlicher Delikte bereits vorbestraft war sogar eine Gefängnisstrafe in Kauf nehmen müssen.  Sollte er die Eigentumsrechte nicht nachweisen können,  muss er darüber hinaus auch noch Schadensersatz für die gepfandete Sache leisten.

mepeisen  07.01.2017, 09:11

2.) der Eigentümer hätte dem GV seine Eigentumsrechte an dem Laptop nachweisen müssen und hätte dann das Pfandsiegel durch den GV entfernen lassen müssen, oder es im Auftrag bzw. nur nach schriftlicher Freigabe entfernen dürfen.

Oder in Rahmen einer Drittwiderspruchs-Klage bei Gericht.