Brief vom Gerichtsvollzieher, ohne vorher Post vom Amtsgericht bekommen zu haben?

5 Antworten

Kam die Post jetzt vom GV oder vom Rechtsanwalt.

Dem GV anrufen und sagen, dass Dir nie ein Mahnbescheid oder sonst ein Titel zugestellt wurde.

vom GV

@JoshiSan1979

GV anrufen und mitteilen, dass Dir der Sachverhalt nicht bekannt ist, und dass Dir auch nie ein Titel zugestellt wurde. 

Der GV wird wohl trotzdem auf dem Termin bestehen und dort kannst Du dann auch den Titel inkl. Zustellnachweis einsehen.

@Meandor

Ich nehme mir doch nicht frei dafür 

@JoshiSan1979

Wenn der GV Dir einen Termin vorgibt und Du bist nicht anwesend, kann er ohne weitere Probleme einen Durchsuchungsbeschluss anfordern und auf Weisung der Gläubigers wird die Tür dann durch einen Schlosser geöffnet.

Die Einstellung ist also nicht förderlich.

Ruf den GV an und klär es mit ihm. Ein GV wird ohne Titel und entsprechenden Zustellnachweis nicht tätig, und wenn er Beides hat, dann hast Du ein Problem.

@Meandor

Ich habe den job erst zwei Wochen, ich bin in der Probezeit....

@JoshiSan1979

Ruf den GV an und klär es.

Wenn Du jetzt nicht reagierst, geht der Ablauf weiter. Der GV durchsucht evtl. mit Gewalt, dann gehen Deine Kosten nach oben, denn die Vollstreckungskosten musst Du bezahlen.

Wenn der GV nichts findet kommt die Ladung zur Vermögensauskunft. Wenn Du die verweigerst, gehst Du unter Umständen in Zwangshaft -> Deine Probezeit kannst Du vergessen.

Du gibst die Vermögensauskunft ab, dann betragt der Rechtsanwalt des Gläubigers eine Lohnpfändung -> Deine Probezeit kannst Du vergessen.

Ruf den GV an und frag was los ist.

Grundsätzlich kann ein Gerichtsvollzieher eine zivilrechtliche Forderung nur mit einem vollstreckbaren Titel vollstrecken. Ist der Gläubiger, wie du sagst, eine Privatperson braucht er dazu einen unwidersprochenen Mahnbescheid oder ein Urteil. Beides müsste dir bekannt sein und vorliegen.

Wenn du Zweifel an der Echtheit des Schreibens hast, wäre es wohl das Beste erst mal zu recherchieren, ob der (angebliche GV) tatsächlich der für deinen Bezirk zuständige Gerichtsvollzieher ist und ob die Kontaktdaten stimmen.

Wenn ja, kannst du dort nachfassen und dem Sachverhalt auf den Grund gehen. Wenn dir der zuständige Gerichtsvollzieher versichert, dass er einen Titel hat, ist es sicherlich sinnvoll, den Termin wahrzunehmen, denn dann ist an der Forderung in jedem Fall was dran.

Wobei es noch die Möglichkeit der Zustellung eines einfachen Briefes per Gerichtsvollzieher gibt. Das macht Eindruck. Ist aber nichts anderes als dass der GV Postbote spielt. Kommt also drauf an, ob der Gerichtsvollzieher hier auch wirklich selbst tätig wurde und pfänden möchte o.ä.

Edith: OK, ich scrolle gerade runter und sehe den Brief, dass es sich um eine Zwangsvollstreckung handelt. Ich nehme das zurück, lasse es aber mal als wertvolle Ergänzung so allgemein stehen, auch wenn das nicht den Fall des TE trifft ;-)

Kannst du den Brief hier hochladen oder dessen Wortlaut wiedergeben? Ich vermute fast, dass es sich um einen üblen Fake handelt. Aber es schadet nicht, das nachzuprüfen.

Sehr geehrter Herr.....

Zwangsvollstreckung Roland.....   ......... ......... Berlin 

Rechtsanwalt  Name Adresse

In oben genannter Sache liegt mir ein Vollstreckungsauftrag vor wegen eines Betrages von insgesammt (zum 09.06.2016) 317€

Ich werde sie a Donnerstag dem 09.06.2016 zwischen 10 und 14 uhr ur zur vollstreckung aufsucghen

Denn kommt das mit der druchsuchungsanordnung 

Denn das ich das verhindern kann wenn ich das vorher bezahle 

iMit freundlichen Grüßen Torsten Lindenau

Wenn das Schreiben echt ist, muss es einen Titel geben. Du kannst vorsorglich mal beim Amtsgericht fragen ob es zu dem vom Gerichtsvollzieher genannten Aktenzeichen etwas dazu gibt.

WER ist der Absender? Manche brauchen kein schriftlichen Mahnbescheid, die schicken gleich den GV.

Finanzamt - Krankenkasse  .....

Ist ein Rechtsanwalt der eine Privatperson verteidigt 

@JoshiSan1979

Gab es dazu irgendein Gerichtsverfahren? Einen sogenannten "Kostenfestsetzungsbeschluss"?

Steht doch oben, dass es eine Privatperson ist.

Finanzämter schicken keinen Gerichtsvollzieher, die haben eigene Vollziehungsbeamte.

Den Inkassoladen anzeigen:

§ 263 Deutsches Strafgesetzbuch (StGB)

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gerichtsvollzieher werden zur Pfändung nur tätig, wenn es einen Titel gibt. Man muss zuerst mal klären, wie der zustande kommt und erst dann hat man vielleicht auch einen Grund für eine Anzeige.