Mahnung für Telefonsex ignorieren?

5 Antworten

Mahnung ignorieren ist schlecht. Es folgt ein Inkasso.
Hast Du die Rechnung zu unrecht bekommen, musst Du das klären.

Es besteht keine Rechtspflicht sich außergerichtlich zu äußern noch darf dadurch ein Rechtsnachteil entstehen.

@kevin1905

Und bei solchen Trickbetrügern gibt es auch sonst keinen logischen Grund zu reagieren. Natürlich muss man auf Gerichtspost reagieren und dort widersprechen. Alles andere (inkl. Inkassobriefe) ist aber völlig irrelevant.

Du bekommst weitere Mahnungen und irgendwann ein Inkasso Schreiben.Dann könnten allerdings aus 90 , 200€uro werden.Wenn du diese auch ignorierst kommt ein Mahnbescheid vom Gericht.Dann dürften es bereits ca 350€ sein.Wenn du gegen diesen Mahnbescheid nicht in 14 Tagen Einspruch einlegst gilt die Rechnung als akzeptiert. Mit einem Einspruch muss die Hotline dem Gericht beweisen das sie mit Recht , diese Rechnung an dich einfordern wollen.Spätestens dann sind die meisten Betrüger weg .. !

muss ich dann zum Gericht oder läuft das alles auf postalischem Weg ab

@LemonPlanet

du sieht niemanden , dass läuft alles postalisch !

Dann könnten allerdings aus 90 , 200€uro werden.

Rechnest du uns das mal vor und begründest du auch die Gebührenhöhe des Inkassobüros anhand der Bestimmungen des RVG?

Wenn du diese auch ignorierst kommt ein Mahnbescheid vom Gericht.

Wenn der Gläubiger diesen Schritt überhaupt geht. Aus zwei Gründen halte ich das für unwahrscheinlich. Denn auch der Gemahnte kann ins streitige Verfahren überleiten (negative Feststellung). Den anderen Grund nenne ich dir nachdem ich mich deiner nächsten Aussage widme:

Dann dürften es bereits ca 350€ sein.

Für alle Forderungen mit Hauptforderung <=500,- € kostet das gerichtliche Mahnverfahren genau 32,- €.

Wenn du gegen diesen Mahnbescheid nicht in 14 Tagen Einspruch einlegst gilt die Rechnung als akzeptiert.

Das Rechtsmittel gegen den Mahnbescheid ist der Widerspruch (§ 694 ZPO), ansonsten korrekt.

Mit einem Einspruch muss die Hotline dem Gericht beweisen das sie mit Recht , diese Rechnung an dich einfordern wollen.

Wenn sie die Forderung weiter verfolgen wollen. Man kann auf dem Antrag zum Mahnbescheid ankreuzen, dass der Widerspruch automatisch zur Einleitung des streitigen Verfahrens führt, muss man aber nicht.

@kevin1905

Die Zahlen sind doch aus der Luft gegriffen und sicher nur als ca benannt..Es dürfte jedem bewusst sein, dass keiner die Zahlen am Ende eines solchen Verfahrens , im voraus genau errechnen kann. Deswegen nutzt du selbst ja keine Zahlen ! Der eine schreibt eben mehr kostenpflichtige Mahnungen, der andere wendet nach der ersten Mahnung an Inkassobetriebe , der andere geht den direkten Weg zum Gericht. Fakt ist aber, je schneller ein Inkasso dazuwischen geschaltet , um so unseriöser und vorsichtiger sollte man sein ! Wenn LemonPlanet genug Verstand hat, sollte Michaela's Beschreibung gut weitergeholfen haben, auch wenn nicht so detailliert wie deine..

@lisasbuerotisch

Das Wichtigste steht halt "nur" am Schluss. Widerspruch gegen den Mahnbescheid, spätestens dann sind die Betrüger weg. Ich hätte genau das fett gemacht und nicht die übrigen Wörter. Wie dem auch sei, war auch erst am Schwanken, ob ich die Patschehändchen hoch oder runter machen sollte.

Denn aus seriöser Sicht werden mit Inkasso daraus erst mal keine 200€ :-)

Wenn Du diesen Service nicht in Anspruch genommen hast, kannst Du die Mahnungen ignorieren.

Ansonsten kann es teuer werden.

Ansonsten kann es teuer werden.

Nicht wirklich. Wie ich hier schon schrieb: Es gibt gesetzliche Spielregeln und so wie der TE das schildert, werden die hier massivst vom Anbieter verletzt. Solche Trickbetrüger sind aber auch bekannt, die wollen nicht vor Gericht.

Wenn du den Service genutzt hast, musst du ihn auch bezahlen.

Ne, muss man nicht.

Für solche Services gibt es Spielregeln, gegossen in Gesetze. Und die Spielregeln besagen: Die Kosten müssen klar angesagt werden und diese Ansage muss kostenlos sein.

Was hier viel eher abläuft, ist eine Form des organisierten Betrugs. Die wollen mit dieser Forderung ganz sicher niemals vor Gericht, denn da wird es für sie extrem peinlich. Auf den Einwand, dass man nie bestätigt und sofort aufgelegt hat, müssen sie erst mal begründen, wie hier jemals ein wirksamer Vertrag zustande kam, der die Forderung rechtfertigt. Diese Begründung können sie niemals liefern. Und das wissen diese Trickbetrüger auch ganz genau.

@mepeisen

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich schrieb: service der genutzt wurde, muss bezahlt werden. Bandansagen über die Kosten des Services sollten Kostenfrei sein.

@miezepussi

Wer lesen kann

Und wer richtig schreiben kann auch. Ich wollte dir nicht zu nahe treten, aber das "genutzt wurde" kann man auch so verstehen, dass alleine der Anruf selbst schon die Kostenpflicht auslöst, denn letztendlich hat man schon da den Service genutzt.

Wenn dir das alles klar ist, schön, dann hättest aber auch mehr als einen halbgaren und missverständlichen Satz schreiben können. Wenigstens auf die kostenlose Bandansage hättest du dann hinweisen können, dann wäre klar gewesen, was du gemeint hast mit dem "genutzt".

@mepeisen

Sorry, eine "bandansage über die Gebühren" verstehe ich nicht als "nutzen der Sexhotline" - mich würde diese reine Bandansage nicht  erotisieren, offensichtlich bist du genügsamer ;-)