Mahnung bei Firstload ignorieren HILFE**?

23 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schau dir diese Infos mal an: http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/

Wenn die Kostenpflichtigkeit nicht eindeutig ersichtlich ist, sondern nur in den AGB versteckt ist, hast du als Verbaucher durchaus Chancen, aus der Sache ohne Zahlung herauszukommen. Es gibt mittlerweile reihenweise Urteile, die hier NICHT von einem ordnungsgemäß zustandegekommenen Vertrag ausgehen.

 

Lies die o.a. Infos und hole dir ggf. Rat beim Anwalt oder Verbraucherschutz. Nur dort kann es euche Rechtsberatung geben. Meine Meinung allerdings: zahlen würde ich nicht.

LaLaPinkyLiLi 
Fragesteller
 28.03.2011, 11:17

ich will auch nicht zahlen.

ich habe nichts heruntergeladen.

warum soll ich dann zahlen. :(

soedergren  28.03.2011, 11:36
@LaLaPinkyLiLi

Sag ich ja, würde ich auch nicht. Und nach gegenwärtiger Rechtsprechung musst du es zu 99% auch nicht (100%-ige Sicherheit kann's ja leider vor Gericht nie geben).

compu60  28.03.2011, 11:43
@LaLaPinkyLiLi

Deutlich ist es. 

  http://www.firstload.de/packets.php

  Und der Hinweis "Exklusiv! 14 Tage kostenlos testen"  dürfte auf ein Bezahlservice auch hinweisen.

LaLaPinkyLiLi 
Fragesteller
 28.03.2011, 11:48
@compu60

ja da steh zwar "14 tage kostenlos" aber es steht dabei nicht das nach diesen 14 tagen ein gebührenpflichtiger vertrag zustande kommt.

flirtheaven  28.03.2011, 11:52
@compu60

aber der preis muss auch angegeben werden. dazu gibt es diverse urteile

soedergren  28.03.2011, 11:58
@flirtheaven

Compu60, ich hab mir die Seite angesehen, es ist NICHT deutlich genug. Der Preis müsste direkt angezeigt werden - es wird aber im Gegenteil sogar auf der zweiten Anmeldeseite eine Rechnung über EUR0,00 angezeigt. Der Verweis auf andere Seiten genügt nicht. Was "14 Tage kostenlos" bedeutet, muss der Kunde nicht interpretieren.

Damit ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Wer hier zahlt, ist selbst schuld.

Sorbas48  28.03.2011, 12:00
@LaLaPinkyLiLi

laut allgemeiner Rechtsprechung darf ein kostenloses Angebot nicht nach einer Zeit automatisch kostenpflichtig werden.

flirtheaven  28.03.2011, 12:18
@soedergren

so sehe ich das auch! DH

Sorbas48  29.03.2011, 14:27
@soedergren

und dabei handelt es sich hier um die "offizielle Seite" wie man sie über den Link erreicht. Die meisten Betroffenen landen aber über Webeeinschaltungen  und Landing-Pages auf Seiten, wo rein gar nichts über Kosten zu finden ist.

Das ist der eigentliche Trick der meisten dieser Unternehmen. Man meldet sich frisch und munter an und nach einigen Wochen hat man eine Rechung im E-Mail Eingang. Man besucht die Seite, weil man sich nicht vorstellen kann, was man da übersehen haben könnte… und siehe da, jetzt ist man auf einmal mit Kosten konfrontiert.

Die Kosten sind ja auf der offiziellen Seite auch nur deshalb so fadenscheinig platziert, dass man das Gefühl bekommt man hätte das übersehen können. Wenn die so stehen würden wie es gehört, dann sagt ja gleich jeder, diese Seite habe ich niemals besucht!

Es reicht völlig die Feststellung, „dass man bei der Anmeldung die Kosten nicht gesehen hat“ es ist Aufgabe des Anbieters das Gegenteil zu beweisen. Bei der schnellen Veränderbarkeit von Inhalten im Internet und bei den vielen schon existierenden Screen-Shots von Seiten (ohne Kostenangabe) solcher Firmen ist das praktisch unmöglich.

Ein Unternehmer der ein Geschäft machen will muss selbst dafür sorgen, dass er eine zustellfähige Adresse des Kunden, die Aussage über die Geschäftsfähigkeit des Kunden und eine verbindliche Willenserklärung hat. Am sichersten geht das mit einer Auftragsbestätigung, die der Kunde durch Rücksendung bestätigt – nur bei einer Abzockerfirma wird es wohl dann keine Kunden geben die das machen!

Minkaaa11  28.11.2014, 17:35
@Sorbas48

Hii ich hab das probem immoment auch und weiß nicht was ich tun soll... ich hab keine bankdaten angegeben.. dadurch aber scho 2 mahnungen bekommen... die letzte in wert von 170 euro ... was soll ich jetzt tun.. ein freund von mir meinte ich soll das ignorieren ... hat er recht?

Ich wüsste nicht, was du da tun könntest. Ihre Preise etc sind ja klar ausgezeichnet und du hättest nur eine Email schicken müssen, um zu kündigen.

Dass du die Mahnung ignoriert hast war nicht besonders schlau, aber du kannst eigentlich nur zahlen und jetzt eben auch kündigen.

flirtheaven  28.03.2011, 11:27

zitat: "Ich wüsste nicht, was du da tun könntest. Ihre Preise etc sind ja klar ausgezeichnet" 

wo sind die preise angegeben?

Hier ist auch noch eine wichtige Seite:

<a href="http://www.antispam.de/wiki/FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke" target="_blank">http://www.antispam.de/wiki/FAQ:\_Verhalten\_bei\_%22Gratis%22-Abo-Abzocke</a>

Da steht z. B. folgendes drin:


    Es werden etliche, anderswo kostenlos erhältliche Freeware-Programme zum Download angeboten. Die ganze Aufmachung der Seite suggeriert dabei eine kostenlose Teilnahme. Wenn man seine persönlichen Daten eingegeben hat, erhält man einen Freischalt-Code. Die Tatsache, dass eine Kostenpflicht vorliegt, wird jedoch nur im "Kleingedruckten" bzw. in den AGB ersichtlich: 8 Euro pro Monat Pauschalpreis für Downloads, die anderswo kostenlos sind, und für die der Seitenbetreiber ohnehin nicht das Urheberrecht hat. Daher liefert der Anbieter auch lediglich externe Links zu den Original-Downloadseiten der Hersteller, die man über eine seriöse Suchmaschine auch kostenlos gefunden hätte.

    Die Abzocker platzieren zur Zeit sehr gerne über Anzeigenwerbung in Suchmaschinen Köder, mit denen die Opfer auf die Abzockfallen gelockt werden. Besonders häufig passiert das bei der Suche nach dem Firefox-Browser, dem Acrobat-Reader, oder dem kostenlosen Office-Programm Open Office.

    Wer sich bei so einer Webseite anmeldet und dabei den Hinweis auf die Kostenpflicht übersehen hat, braucht sich keine Sorgen zu machen. Mehr dazu weiter unten.

Also ich hatte in der Tat einen ähnlichen Fall, und das Ignorieren der Mahunng führte bei mir dazu, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wurde und ich neben den Kosten selbst auch noch eine deutlich höhere Mahngebühr bezahlen musste, und zwar auf Anraten eines Anwalts...

flirtheaven  28.03.2011, 11:08

dann hatten sie aber deine postadresse, das scheint hier nicht der fall zu sein. außerdem habe ich auf der anmeldeseite keinen kostenhinweis gefunden, damit sollten sämtliche forderungen auch hinfällig sein.

Die einzige Frage hier ist nur, ob dir bewusst bei der Anmeldung bewusst war, ob es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt.

War dir das nicht bewusst, dann ist auch keine Willenserklärung gemäß BGB zustande gekommen und du hast keinen Vertrag abgeschlossen.

Gegen einen eventuell vom Anbieter behaupteten Vertrag kannst du gemäß §119 BGB wegen Irrtums anfechten.

Anfechtbarkeit wegen Irrtums § 119 BGB
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Die Frist für den Widerruf zählt hier nicht, wobei es durchaus auch möglich ist, dass du keine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hast (E-Mail, Brief oder Fax, die Widerrufsbelehrung auf der Homepage zählt hier nicht!) und die 14 Tagesfrist noch gar nicht begonnen hat.

Einen Vertrag sollte man umgehend anfechten, sobald einem klar ist, dass man geirrt hat. Das kann zum Beispiel sogar auch noch nach einem Jahr sein, wenn man eine Jahresrate schon bezahlt hat und man durch einen Fachartikel aufmerksam wird, dass man damals geirrt hatte.

 

(BGH Urteil vom 11.11.2008 – Az. VIII ZR 265/07
BGB § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 2, § 474 , § 476, § 781, § 812 Abs. 1 Satz 1, § 814
a) Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530).)

LaLaPinkyLiLi 
Fragesteller
 28.03.2011, 12:12

Nein das habe ich nicht gewusst das es nach diesen 14 tage kostenpflichtig wird. :(

Sorbas48  28.03.2011, 13:58
@LaLaPinkyLiLi

dann hast du auch keinen Vertrag abgeschlossen der den Vorstellungen des BGB gerecht wird!