Darf eine Mahnung mit Mahngebühr ohne Zahlungserinnerung geschrieben werden?

8 Antworten

Ja, eine Mahngebühr kann fällig werden.

Die 1. Mahnung früher diente dazu, den Schuldner in Verzug zu bringen. Durch die Schuldrechtreform tritt nun der Verzug schon ohne Mahnung ein. Gebühren sind somit ab der 1. Mahnung zulässig.

Zur Klärung des Rechtsverhalts bleibt eventuell nur der Rechstweg über.

ich denke allgemein, dass 7Tage eher kurz sind.

also in der Schweiz muss keine Zahlungserinnerung geschrieben werden, sondern man darf direkt die Mahnung inkl Verzugszinsen verschicken

Zahlungserinnerungen sind eher der seltene Fall. Öfter gibt es direkt Mahnungen mit Gebühr. Ich hatte schon eine 1. Mahnung mit 22,50 Euro Mahngebühr (auch ohne Erinnerung)

Natürlich.

Man muß nichteinmal mahnen, man könnte sogleich bei Verzug gerichtlich tätig werden, z.B. durch einen Zahlungsbefehl (kostet locker 128 Euronen), eine Klage gar, plus Verzugszinsen.

Es gibt keinerlei Vorschrift, das zunächst erinnert werden muß, dass gemahnt werden muß oder gar wie oft, ist alles freiwillig.

Bei Zahlungsverzug könnte man auch sofort mit beiden Beinen reinsteigen.

In sofern, sei froh, dass man Dir nicht sofort komplett blöd kommt und bedenke in Zukunft, zahl, was auch immer, sofort und ohne Umschweife.

(Gültig für Deutschland)

Es geht ja um das Gegenteil. Mein Kunde ist in Zahlungsverzug. Er hat am 02.05.2012 darauf hingewiesen, nicht zu zahlen. Auf diese E-Mail habe ich geantwortet und noch einen postalischen Brief nachgeschickt. Da mich der Kunde schon länger verärgert und dies extra macht, möchte ich diesem nun zeigen, dass ich auch anders kann und direkt heute per Post mit einer Mahngebühr abmahnen.

Lieber würde ich klagen, aber diese Anwalts- / Gerichtskosten müsste ich doch dann übernehmen, oder?

Wie hoch darf die Mahngebühr maximal sein? 5,5 % über dem Basiszinssatz?

@chucked

Die Anwalts / Klagekosten musst Du zunächst vorstrecken, ja.

Auch bei einem Zahlungsbefehl läuft das so.

Mahnkosten in der Höhe Deiner Auslagen plus Verzugszinsen sind sicherlich gerechtfertigt.

Es gibt letztlich keine verbindliche Regelung über die Höhe von Mahnkosten. Es gibt Beispiele, da wollen Firmen 50 Euro Mahngebühren bei nichtmal 10 Euro Summe. Sowas wäre dann auf dem Rechtsweg zu klären, manchmal kommt man durch, manchmal nicht.

Aber, um das im normalen bereich zu halten, könnte man natürlich genau aufschlüsseln:

Porto: 3.60 EUR Mahngebühr / Bearbeitung: 5 EUR Verzugszinsen: XY EUR

Macht zusammen: XYZ EUR

Ein netter Zug sind Zahlungserinnerungen, die eben erst nochmal erinnern.. aber wenn klar angegeben wurde Zahlungsziel etc, dann dürfen sie auch gleich mahnen. Gebühr muss nicht nachgewiesen werden, da gehts einfach auch um den Verwaltungsaufwand, den sie haben.. und Höhe? Meist so 5€, Regel für die Höhe wüßte ich nicht, eher einen Erfahrungswert. Wenn da doppelte RE liefen und Du Gegendarstellung zeitgerecht geschickt hast, es wirklich versehentlich doppelt berechnet wurde, darf nix berechnet werden.

Es waren zwei Rechnungen für zusammen 2 Monate