Mahnbescheid erhalten - Hauptforderung falsch!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, gegen den Mahnbescheid ist der Widerspruch das richtige Rechtsmittel. Siehe auch www.mahnbescheid.com. Auf dem Formular zu Widerspruch, welches mit dem Mahnbescheid zusammen gekommen sein sollte, ist eine Möglichkeit vorgegeben, gegen den Anspruch insgesamt oder eben auch zum Teil zu widersprechen. Hier musst du in der Höhe widersprechen, in welcher Zahlungen geleistet worden sind. Aber Achtung: wenn die Forderung insgesamt berechtigt war und deine Teilzahlungen tatsächlich erst nach Beantragung des Mahnbescheides eingegangen sind, können die Kosten des Mahnbescheides vollumfänglich berechtigt sein. Um das Verfahren zu vermeiden, sollte dennoch Teilwiderspruch erhoben werden, aber danach sollte man sich mit dem Gläubiger (nicht mit dem Mahngericht) über die restliche Abwicklung verständigen. Alles andere verursacht nur vermeidbare Kosten. eko

Katarina69 
Fragesteller
 07.02.2011, 21:24

vielen Dank für die ausführliche Antwort,weiß jetzt,was ich zu tun habe....!!!!!!! LG Katarina69

Du musst bei Gericht schnellstens Einspruch gegen den Bescheid einlegen.