Mahnbescheid überschnitten - was nun?

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Widersprich dem Mahnbescheid - mit der Begründung, dass die Forderung bereits beglichen ist. Wenn du das Formular durchliest, solltest du beschrieben finden, wie man Widerspruch einlegt.

Du musst auf jeden Fall widersprechen, man darf Mahnbescheide niemals ignorieren oder liegenlassen!

janwilly  23.08.2014, 11:24

Eine Begründung des Widerspruches ist nicht einmal notwendig. Nur die Einhaltung der Frist ist äußerst wichtig!

mepeisen  23.08.2014, 11:45
@janwilly

Ergänzung: Genau schauen, wann der Mahnbescheid beantragt wurde (steht oben mit dabei). Das Geld war am Dienstag auf dem Konto des Empfängers (so will es SEPA bzw. das BGB). Die Mahnfrist war ggf. abgelaufen und ich vermute, dass der Mahnbescheid letzte Woche schon beantragt wurde.

Falls ja ist der Mahnbescheid womöglich komplett berechtigt. Dann sollte man die weiteren Gebühren (Gerichtskosten und dergleichen) sofort nachzahlen. In so einem Fall kann man aber auch dem Mahngericht schreiben: "Vollständig beglichen, Widerspruch gegen Vollstreckungsbescheid." Dann erhält der gegenüber ganz grundsätzlich erst einmal keinen Titel. Der steht ihm ja auch nicht zu.

Sollte der Mahnbescheid aber Dienstag oder später beantragt worden sein, wie bereits empfohlen komplett widersprechen (Ziffer 2) und dann das Widerspruchsformular ohne weitere Begründung zurück ans Gericht.

Über den Mahnbescheid wurde hier ja schon viel geschrieben. Ruf halt Montag bei Deinem Gläubiger an und erklär ihm, daß Du den offenen Rechnungsbetrag überwiesen hast und sich die Überweisung mit dem Gerichtswisch überschnitten hat. Man wird Dich sicherlich auffordern, die Mahnkosten, d.h. die Gerichtsgebühren für den Mahnbescheid zu tragen. Wie hoch die in etwa sind -liegt an der Höhe dr Forderung bezw. des Streitwerts, kannst Du vorab im Internet ergoogeln, Suchwort "Mahnbescheid".

Diese Zusatzkosten mußt Du Dir halt ans Bein binden. Das ist sozusagen das Lehrgeld für Deine Vergeßlichkeut....

Gar nichts. Lass die Sache nun auf sich beruhen. Es wird nichts weiter passieren, außer dass dir die Mahngebühr für die letzte Mahnung auf die nächste Rechnung angerechnet wird.

janwilly  23.08.2014, 11:27

Wenn es sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt (dieser wurde früher etwas deutlicher als "Zahlungsbefehl" bezeichnet), reicht Aussitzen nicht mehr aus.

Rolf42  23.08.2014, 11:28

Ganz schleche Idee.

Wird einem Mahnbescheid nicht fristgemäß (innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung) widersprochen, bekommt der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid, und dann wird es richtig unangenehm.

kevin1905  23.08.2014, 20:46
Gar nichts.
Gefährlicher falscher Rat

Wenn auf den Mahnbescheid nicht binnen 14 Tagen Frist widersprochen oder gezahlt wird kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen und wer er schlau ist schreibt er die komplette Summe dort hinein.

Wenn man dann abermals deinen Rat befolgt und keinen Einspruch gegen den VB einlegt, wird das Ding rechtskräftig und vollstreckbar. Dann gibt es bald Besuch vom GV und der pfändet.

Ich würde am Montag bei der Firma anrufen, die die Mahnung geschickt hat und das noch einmal klären.

Pangaea  23.08.2014, 11:23

Das reicht nicht - ein Mahnbescheid ist ein offizielles gerichtliches Dokument, und man muss widersprechen.

vierfarbeimer  23.08.2014, 11:27
@Pangaea

Schmarrn!!!! Ein Mahnbescheid ist kein gerichtliches Dokument. Ein Vollstreckungsbescheid wäre ein gerichtliches Dokument.

janwilly  23.08.2014, 11:29
@vierfarbeimer

Seufz ---

such mal im Internet nach "Mahngericht". Das in Niedersachsen zuständige ist übrigens in Uelzen.

Die tun tagein, tagaus nichts anderes, als Mahnbescheide zu versenden....

mepeisen  23.08.2014, 11:42
@vierfarbeimer

Natürlich ist der Mahnbescheid ein gerichtliches Dokument. Widerspricht man nicht, beantragt der Gegenüber einen Vollstreckungsbescheid und kann in der Folge dann pfänden. Bitte informieren, bevor man hier so lospoltert.

Moonie1970  23.08.2014, 11:48
@Pangaea

Man müsste widersprechen, wenn die Forderung nicht rechtmäßg war. Ein Mahnbescheid dient als Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid, dieser ist nach Begleichung der Schuld aber nicht mehr erforderlich (daher riet ich zum Kontakt zum Gläubiger).

"Soweit der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben und die Forderung des Gläubigers auch nicht beglichen hat, kann das Amtsgericht (§ 699 Abs. 1 ZPO) auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids (oder dessen nicht angefochtenen Teils) erlassen."

kevin1905  23.08.2014, 23:18
@vierfarbeimer

Gerichtlicher Mahnbescheid schau mal in die §§ 688 ff ZPO. Da steht er beschrieben.

Tina2012  23.08.2014, 11:27

das ist keine Mahnung das ist ein Mahnbescheid!!!

Was macht man in so einem Fall?

Du widersprichst dem Mahnbescheid. Ankreuzen dürfte so schwer nicht sein.

Diese hatte ich allerdings dann Montag komplett überwiesen.

Also hatte der Gläubiger Dienstag das Geld. Welches Datum steht als Antragsdatum auf dem Mahnbescheid?