MacBook von steuern absetzten?

1 Antwort

Erstmal langsam an die Sache rangehen.

Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind 3 komplett unterschiedliche Steuerarten mit ebenso unterschiedlichen Freibeträgen.

Wird bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angewendet, kann die Vorsteuer des MacBooks nicht gezogen werden. So stünde die Möglichkeit zur Verfügung, den vollen Brutto-Betrag in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgabe geltend zu machen. Das schmälert den Gewinn, der bei der Einkommensteuer in die Summe der Einkünfte miteinbezogen wird. Stehst du aber bei der Einkommensteuer ebenfalls schon unter dem Grundfreibetrag, kannst du das MacBook zwar noch ansetzen, aber Steuer 0 bleibt Steuer 0 und es wird zu keiner Auswirkung kommen.