Kann man Software wie MS Office auch von der Steuer absetzen , wenn man kein offizielles "Arbeitszimmer" hat?

5 Antworten

Ich würde es versuchen, zumindest mit einem Anteil. Normalerweise greift das Abzugsverbot des §12 EStG.

Aber Finanzbeamte arbeiten auch mit dem Programm beruflich. Auf ein gewisses Verständnis kannst du rechnen.

Um Software als Werbungskosten geltend machen zu können, ist ein Arbeitzimmer nicht notwendig. Läuft unter "Arbeitsmittel", es wird aber immer ein privater Anteil (50 - 70 %) angenommen, es sei denn, die fast ausschließiche Benutzung wird nachgewiesen.

Klappt bei mir wunderbar, aber ich betreibe ja auch ein Gewerbe, bzw. stehe einer GmbH vor. Die geschäftliche Nutzung nachzuweisen ist hier überhaupt nicht schwierig.

Bei einem Arbeitnehmer ist das immer etwas komplizierter. Wenn du es grundsätzlich nachweisen könntest, ist das aber machbar. Zumindest 50% der Kosten werden meist ohne großes Drumherum akzeptiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du nachweislich zu Hause beruflich arbeitest, wirst DU sicher dDein Arbeitsgerät (PC) samt Software und peripherie zumindest zum Teil absetzen können. Ich sehe da keinen sachlich gerechtfertigten inhaltlichen Zusammenhang mit einem Arbeitszimmer.

Stellt dir das dein Arbeitgeber nicht?