LWV Hessen, Sozialrecht

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man Sozialleistungen rechtmäßig erhalten hat, sind sie nur dann zurückzuzahlen, wenn sie als Darlehen gewährt wurden.

Der Begriff "auf Darlehensbasis" bei DerHans heißt zurückzuzahlend. Ein Darlehen ist ein Kredit. Ein Kredit muss meist zurückgezahlt werden.

Das Gegenteil von "auf Darlehensbasis" wäre ein "Zuschuss". Ein Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Sozialhilfe wird in der Regel als Zuschuss gewährt.

Über eine Gewährung als Darlehen wird man informiert im schriftlichen Bescheid über Sozialleistungen. Steht da nichts über ein Darlehen, ist es ein Zuschuss - den muss man auch nicht zurückzahlen, wenn man später reich wird.

Höchstens deine Erben: Die müssen eventuell einen Teil des Erbes verwenden, um einen Teil deiner Sozialhilfe zurückzuzahlen. Hier mal einige Zurückzahl-Paragrafen des SGB XII http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.html:

Dreizehntes Kapitel Kosten Erster Abschnitt Kostenersatz

  • § 102 Kostenersatz durch Erben

  • § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten

  • § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen

  • § 105 Kostenersatz bei Doppelleistungen, nicht erstattungsfähige Unterkunftskosten

Gruß aus Berlin, Gerd

Sozialleistungen erhält man nur bei Bedürftigkeit. Wenn diese Bedürftigkeit von vorneherein nur als vorübergehend anzusehen ist, wird sie auf Darlehensbasis gewährt. Wenn das nicht der Fall ist, brauchst du auch nicht mit einer späteren Rückforderung zu rechnen. Eine hilfe die länger als 6 Monate notwendig ist, kann nicht akls "vorübergehend" gewertet werden. Das würde dann gegen das** pflichtgemäße Ermessen** verstoßen,.

tinolino 
Fragesteller
 16.01.2012, 11:01

Guten Morgen, danke für die Antwort. Soweit ist es mir auch klar. Aber meine Frage bezieht sich darauf, ob Gelder zurückgefordert werden, wenn das "Betreute Wohnen" beendet ist und es dem ehemaligen Antragsteller auch finanziell wieder besser geht, ihm mehr Geld als damas zur Verfügung steht. Entschuldige, wenn ich mich unklar ausdrücke...vielleicht habe ich Deine Antwort auch nicht richtig verstanden?!