Kann man gegen die Empfehlung des Sozialpsychiatrischen Dienstes in einer eigenen Wohnung wohnen?
Wenn beschlossen wurde, dass man aufgrund einer psychischen Krankheit in einem psychiatrischen Wohnheim wohnen sollte, und man dies nicht möchte, kann man dann seinen Wunsch durchsetzen?
Auch dann, wenn man aufgrund der Erkrankung dauerhaft arbeitsunfähig ist und daher auf Leistungen zum Unterhalt und zur Miete angewiesen ist?
2 Antworten
Das ist so einfach nicht zu beantworten.
"wenn beschlossen wurde..." Du hast also einen amtlich bestallten Betreuer, bist du gerichtlich entmündigt oder zumindest teilentmündigt und wurde etwas zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gesagtm hast du ggfls. noch per Gericht bestimmte erziehungsberechtigte Eltern obwohl du schon älter bist usw.
Gegen deinen ausdrücklichen Willen ist das eigentlich nur möglich, wenn du entsprechend mit einem vom Vormundschaftsgericht bzw. Familiengericht zumindest teilentmündigt wurdest. Den Hintergrund hat Mariontheresa schon erläutert.
Eine psychische Erkrankung mit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit hat also auch "Nachteile".
Wenn du in einem psychiatrischen Wohnheim wohnen solltest, dann beschränkt sich der Aufenthalt dort nicht nur auf deine Unterkunft, wie es in einer eigenen Wohnung der Fall wäre. Durch die therapeutische Unterstützung, die das Wohnheim bietet, sollst du "einen Grad größtmöglicher psychischer Stabilität und Selbständigkeit erreichen". Damit sollst du in die Lage versetzt werden, eines Tages wieder ein eigenständiges Leben in einer eigenen Wohnung zu führen.