Als Azubi Wohnung Mieten, Unterstützung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bevor Ihr Geld vom Staat bekommt, sind erstmal eure Eltern dran.

Und wenn Ihr in eurer Ausbildung genug verdient kann es sogar sein, dass weder eure Eltern noch der Staat was zahlt.

Kindergeld bekommt Ihr beide , ansonsten kannst du hier ja mal schreiben was Ihr verdient , vieleicht kann dann eure Frage hier besser beantwortet werden.

Moesha99 
Fragesteller
 05.08.2020, 23:32

Danke für die Antwort,

Also wir bekommen Netto 650€ und 700€

Idris164  05.08.2020, 23:40
@Moesha99

Dann kommt von beiden das Kindergeld dazu.. mehr Geld bekommt ihr nicht. Das muss euch reichen

Christiangt  05.08.2020, 23:46
@Moesha99

Ja + Kindergeld = 850 Euro und 900 Euro abzüglich 90 Euro Berufliche Aufwendungen = 710 Euro und 810 Euro. 735 Euro ist das was euer Unterhaltsbedarf ist, sodass Person 1 Einen Unterhalts-Anspruch über 20-25 Euro hat. Wenn die Eltern diesen nicht leisten können, dann kann es sein, dass Ihr Wohngeldanspruch habt, allerdings kann der Fakt , dass Ihr zusammen wohnt sich auch wieder Negativ auf die Berechnung auswirken , dass weiß Ich allerdings nicht. Dies ist eine grobe unverbindliche Rechnung , Ihr solltet an eure Eltern apelieren euch freiwillig Unterhalt zu zahlen.

wilees  06.08.2020, 00:01
@Christiangt

Deine Bedarfsberechnung geht von falschen Werten aus. Soweit hier überhaupt Anspruch auf ergänzenden elterlichen Barunterhalt bestünde .... hätten beide Anspruch auf 860 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes. Und auf diesen Betrag würde dann das jeweilige Einkommen unter Berücksichtigung eines Freibetrages von 90 Euro angerechnet werden.

wilees  06.08.2020, 00:02
@wilees

Anspruch auf Wohngeld bestünde nicht .... wenn Anspruch auf BAB.

Christiangt  06.08.2020, 00:07
@wilees

Ok, bin kein Profi,,,, kommt am Ende ja trotzdem das gleiche raus. Schreib mal bitte ein Link rein wo man das nachlesen kann.

wilees  06.08.2020, 00:10
@Christiangt

Du hattest lediglich noch die alten Zahlen aus 2019 im Hinterkopf.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag ab 01.01.2020 abweichend von den Tabellenwerten 860 Euro (735 Euro bis 31.12.2019) monatlich. In diesem Betrag sind 375 Euro für die Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten(ext. mietrecht.de) einberechnet.

Wir wollen endlich auf eigenen Beinen stehen .

Mal vorab am Rande bemerkt : eigene ! Beine stehen heißt man lebt vom eigenen Einkommen und erwartet dann bitte nicht, dass der Staat die Zeche zahlt.

Wie weit entfernt vom elterlichen Haushalt ist die Ausbildungsstätte?

Wie hoch ist Euer jeweiliges Auszubildendenentgelt brutto?

haben wir allgemein irgendein Anspruch auf finanzielle Hilfe wenn wir uns zusammen eine Wohnung in der Ausbildung mieten würden?

Weshalb leisten nicht die Eltern unterstützenden / ergänzenden Unterhalt? Wenn sind diese im Rahmen einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet - halt nicht zwingend zum Barunterhalt.

Also wir bekommen Netto 650€ und 700€

dazu kommt dann noch ( als MindestAnspruch gegenüber den Eltern ) 2 * das gesetzliche Kindergeld à 204 Euro ....

und mit 1758 Euro sollte man zu zweit im Prinzip problemlos über die Runden kommen ( soweit man nicht gerade in München lebt ).

Hallo,

ich finde es interessant, dass "wollen endlich auf eigenen Beinen stehen" und "könnten wir uns Wohngeld, BaB, Bafög oder ähnliches beantragen, dass wir in unserer Ausbildung Unterstützung für die Miete ect bekommen?" kein Widerspruch für dich ist...

Dein Freund und du habt ja euer Ausbildungsgehalt. Wenn das zu wenig ist (und damit ist gemeint, dass ca. 650 netto schon genug ist), dann müssen eure Eltern für eure Finanzierung aufkommen. Erst wenn das alles noch zu wenig ist, dann könntet ihr BAB beantragen. 650€ ist der maximale Höchstsatz, euer Einkommen wird natürlich angerechnet. Das heißt die Aufstockung von BAB und Gehalt zusammen, wird nicht mehr als ca. 650€ sein. Verdient ihr mehr, dann gibt es auch kein BAB, da ihr dann rechnerisch genug verdient.

Nein, außer BAföG und Wohngeld gibt es da nichts anderes. Eine Wohnung werdet ihr nur bekommen, wenn euer Ausbildungsgehalt dafür ausreicht. Viele Vermieter verlangen, das mind. das dreifache der Warmmiete als Nettoeinkommen vorliegt (ohne Zuschüsse wie Wohngeld). Ob ihr das erfüllt müsst ihr euch mal ausrechnen.

Fortuna1234  05.08.2020, 23:37

Bafög steht einem bei einer betrieblichen Ausbildung nicht zu. Und Wohngeld wird auch nichts, weil man von Wohngeld ausgeschlossen ist, wenn man dem Grund nach BAB förderfähig wäre.

SlightlyAnnoyed  05.08.2020, 23:38
@Fortuna1234

Von einer betrieblichen Ausbildung steht da ja nix 😜, nur von einer Ausbildung. Das kann auch ein Studium sein.

Fortuna1234  05.08.2020, 23:41
@SlightlyAnnoyed

Ja, das stimmt. Aber wer sich in der Überschrift "Azubi" nennt, ist kein Student. Und rein vom Begriff her ist es oft so, dass Azubis nur Azubis nennen, wenn sie auch eine betriebliche Ausbildung machen.

Der Ausschluss von Wohngeld wäre aber auch bei Bafög UND BAB Förderfähigkeit.

Eure Eltern sind Unterhaltspflichtig bis ihr mit der Ausbildung fertig seid