Akteneinsicht 500€?
Hallo,
ich habe einen Anwalt ausschließlich damit beauftragt Akteneinsicht zu beantragen und nicht mehr. Er sollte jeglich die Akte anfordern und mir zusenden was er auch getan hat.
Daraufhin hab ich mit Ihm Telefoniert und gesagt das ich erstmal Abwarten möchte was dann kommt und das wir dann ggfl. weiter machen. Er hat die Akte nicht angeschaut weil ich ja explizit nur Akteneinsicht gefordert habe.
Ich habe mich dann entschieden den Verteidiger zu wechseln und ihm Formmäßig (so sollte ich es machen) gekündigt.
Jetzt kam eine Rechnung Brutto von etwa 500€ in der er eine Verfahrensgebühr und eine Grundgebühr von jeweils 200€ abrechnet.
Hätte ich das gewusst das ich diese sowieso Zahlen muss hätte ich mich von Ihm Beraten lassen. Ich wollte das aber nicht und dachte ich komme nur mit einer Akteneinsicht günstiger weg.
Ist das Rechtens? Mich nervt das ganze extrem. Im Internet gibts Anwälte die diese "Dienstleistung" für 100€ anbieten.
Der Anwalt hat jeglich ein Standardfax geschickt mit der Anforderung auf Akteneinsicht und die Sekräterin hat mir diese dann per Mail zugesandt.
Bitte um kurze Einschätzung.
Vielen Dank
5 Antworten
Streitwert gibts hier nicht es handelt sich um ein Strafverfahren.
Es war aber ausdrücklich nur gewünscht das er die Akte anfordert und nicht anschaut. Ich habe darauf auch die Akte kommentarlos von Ihm bekommen.
Ich bin schon etwas angefressen weil ich Ihm ausdrücklich gesagt habe das ich nur Akteneinsicht möchte.
Er hat eine "Grundgebühr" und eine "Verfahrengebühr von je 200€ netto Berechnet.
Der rest sind Kopien etc. das sehe ich ja noch ein und die Zahle ich auch.
Ich finde das ganze Unverhältnismäßig.
Da kann man nach eurer Meinung nichts machen?
Nun ja, bei entsprechendem Streitwert kommen diese Beträge schon hin. Wie hoch dieser war, schreibst du leider nicht.
Deswegen sollte man, das betrifft übrigens nicht nur Anwälte sondern auch Handwerker usw., die Vergütung vorher vereinbaren. Dann gibt es diese Probleme nicht.
Ohne entsprechende Vereinbarung wird nach RVG abgerechnet, was je nach Streitwert, gemessen am tatsächlichen Arbeitsaufwand, schon für ungläubiges Staunen sorgen kann.
Schreib ihm einen freundlichen aber bestimmten Brief, dass du mit Kosten in dieser Höhe nicht gerechnet hast usw.
Das ist wohl die einfachste Variante. 500 € ist in der Tat sehr happig, eine seriöse Kanzlei sollte dir da aus Kulanz entgegen kommen.
Die Frage ist missverständlich. Auf der einen Seite teilst Du mit, dass Du den Anwalt nur zwecks Akteneinsicht beauftragt hast, andererseits sagst Du, Du wolltest den Verteidiger wechseln. Wenn Du dem Anwalt Verteidigungsvollmacht erteilt hast und er sich auch als Dein Verteidiger bei den Strafverfolgungsbehörden legitimiert hat, hat der Anwalt Anspruch auf die Gebühren gem, Nummern 4100, 4104 VV RVG zuzgl. Kostenpauschale und Umsatzsteuer. Die Höhe innerhalb des Gebührenrahmens bestimmt der Anwalt nach seinem pflichtgemäßem Ermessen. Die Kopierkosten kann er nach Deiner Schilderung aber gerade nicht verlangen. Für die Weitergabe einer Datei erhält er i.d.R. nur 2,50 €, s. Nr. 7000 Ziff. 2 VV RVG.
Ich schlage vor, Du bietest dem Anwalt eine Pauschalgebühr i.H. v. 100,-- € zuzgl. USt., also insgesamt 119,-- € an und zahlst diesen Betrag auch direkt zum Zeichen des guten Willens. Damit dürfte sich die dicke Luft verziehen.
"zahle man & Söhne" kennst du das Sprichwort ? arbeitest du umsonst ? nein bei so was fragt vorher wie hoch die Gebührenpflicht ist, wärst du bei Ihm geblieben, wäre es bedeutend billiger geworden
fast wie ihm normalen Leben, gehst im Fachgeschäft, lässt dich gut beraten, kaufst aber dann im Internet,bei dir das gleiche, viel Spaß beim bez.
Umsonst Arbeiten? Der Herr hat ein Standardfax verschickt und möchte dafür 500€.
Ich finde fürs Anfordern inkl. Kopien 150€ angemessen und das hat ihn vllt 1 Minute für die Unterschrift gekostet und insgesamt 10 Minuten zum Kopiern für seine Sekräterin aber das sei mal dahin gestellt.
du hast den Fehler begangen, nicht der RA, was angemessen ist, bestimmst nicht du, nur die RA Tarife
Ich habe gehört es gibt hier auch sowas wie Mittelwerte etc. daher kommt es darauf an was der Anwalt geleistet hat.
Mag sein das es unüberlegt war allerdings ist 500€ meiner aufassung nach zu hoch
zahle ansonsten wird noch teurer, oder deine nächste Frage wäre "muss ich das zahlen ?" so was nennt man Lehrgeld, wenn das "Küken schlauer ist als die Henne"
Richtig ich habe Ihn zwecks Akteneinsicht beauftragt. Unterschrieben habe ich die Vollmacht das er mich vertritt und die dinge einholen darf (ich dachte das bräuchte er um überhaupt Akteneinsicht zu bekommen daher die Unterschrift)
Sein Auftrag war allerdings nur Akteneinsicht anzufordern (per Mail Ihn beauftragt) und mehr halt nicht. Es steht explizit drin das ich nur Akteneinsicht möchte nichts von Beratung etc.
Das scheint er auch verstanden zu haben weil daraufhin nur die Akteneinsicht an mich gesendet wurde. Wir haben dann mal kurz Telefoniert und ich hab Ihm gesagt das ich erstmal Abwarten möchte. Zu dem Zeitpunkt hat er sich auch nicht mit dem Fall beschäftigt.
Ich hab Ihm einige Tage dann später "gekündigt" weil mein anderer Anwalt meinte das sollte ich machen weil ich die Vollmacht unterschrieben hab.
Also sein Auftrag war eigentlich nur Akteneinsicht einzuholen. Inwiefern er das jetzt so berechnen darf als hat er mich komplett beraten weiß ich nicht aber das hat er auf jedenfall nicht getan.
Die Akteneinsicht wollte ich nur für MICH haben damit ich weiß was da gegen mich vorliegt um eben abwegen zu können ob ich mir lieber einen Anwalt nehmen sollte oder nicht.
Vielen Dank für deine Antwort. Echt super nett!