Akteneinsicht 500€?

7 Antworten

Streitwert gibts hier nicht es handelt sich um ein Strafverfahren.

Es war aber ausdrücklich nur gewünscht das er die Akte anfordert und nicht anschaut. Ich habe darauf auch die Akte kommentarlos von Ihm bekommen.

Ich bin schon etwas angefressen weil ich Ihm ausdrücklich gesagt habe das ich nur Akteneinsicht möchte.

Er hat eine "Grundgebühr" und eine "Verfahrengebühr von je 200€ netto Berechnet.

Der rest sind Kopien etc. das sehe ich ja noch ein und die Zahle ich auch.

Ich finde das ganze Unverhältnismäßig.

Da kann man nach eurer Meinung nichts machen?

Bei Anwälten solltest du immer vorher nach den Kosten fragen. Sowas isst kein Einzelfall

Schreib ihm einen freundlichen aber bestimmten Brief, dass du mit Kosten in dieser Höhe nicht gerechnet hast usw.
Das ist wohl die einfachste Variante. 500 € ist in der Tat sehr happig, eine seriöse Kanzlei sollte dir da aus Kulanz entgegen kommen.

Anwälte rechnen nach einer Gebührenordnung ab. Sicherlich wird er sich die Akte angesehen haben, wenngleich er, wie du schreibst, keine juristische Bewertung vorgenommen hat. Vermutlich mußten die einzelnen Seiten gescannt werden, um sie dir per Email zu übermitteln. Über den Umfang der Akte schreibst du nichts, so dass der Arbeitsaufwand nicht eingeschätzt werden kann. Ihr habt sodann ein Telefonat geführt. Die Akte muß zum Gericht zurückgesandt werden.

Rechtsanwälte sind nicht billig zu haben. Du hast ihm den Auftrag erteilt. Warum hast du ihn nicht VORHER nach den Kosten gefragt. Rufe ihn an und versuche, eine Kulanzregelung auszuhandeln.

Das ist sein gutes recht und kann er natürlich Berechnen

Jedoch eine Grundgebühr und eine Verfahrengebühr mit je 200€ abzurechnen finde ich etwas hard.

Es wird eine Dokumentenpauschale abgerechnet (70 Kopien) für 28€ (ist okay) und eine Post und Telek. pauschale für 20€ (ist auch okay)

Dann verstehe ich es ja wenn Anwälte nicht billig sind und vllt 50-100€ für den Antrag der per Fax rausgeht wo er nur unterschreibt aber sicher keine 400€

Das ist mein Problem! Ich will hier keinen verarschen oder sonstiges.

Die Frage ist missverständlich. Auf der einen Seite teilst Du mit, dass Du den Anwalt nur zwecks Akteneinsicht beauftragt hast, andererseits sagst Du, Du wolltest den Verteidiger wechseln. Wenn Du dem Anwalt Verteidigungsvollmacht erteilt hast und er sich auch als Dein Verteidiger bei den Strafverfolgungsbehörden legitimiert hat, hat der Anwalt Anspruch auf die Gebühren gem, Nummern 4100, 4104 VV RVG zuzgl. Kostenpauschale und Umsatzsteuer. Die Höhe innerhalb des Gebührenrahmens bestimmt der Anwalt nach seinem pflichtgemäßem Ermessen. Die Kopierkosten kann er nach Deiner Schilderung aber gerade nicht verlangen. Für die Weitergabe einer Datei erhält er i.d.R. nur 2,50 €, s. Nr. 7000 Ziff. 2 VV RVG.

Richtig ich habe Ihn zwecks Akteneinsicht beauftragt. Unterschrieben habe ich die Vollmacht das er mich vertritt und die dinge einholen darf (ich dachte das bräuchte er um überhaupt Akteneinsicht zu bekommen daher die Unterschrift)

Sein Auftrag war allerdings nur Akteneinsicht anzufordern (per Mail Ihn beauftragt) und mehr halt nicht. Es steht explizit drin das ich nur Akteneinsicht möchte nichts von Beratung etc.

Das scheint er auch verstanden zu haben weil daraufhin nur die Akteneinsicht an mich gesendet wurde. Wir haben dann mal kurz Telefoniert und ich hab Ihm gesagt das ich erstmal Abwarten möchte. Zu dem Zeitpunkt hat er sich auch nicht mit dem Fall beschäftigt.

Ich hab Ihm einige Tage dann später "gekündigt" weil mein anderer Anwalt meinte das sollte ich machen weil ich die Vollmacht unterschrieben hab. 

Also sein Auftrag war eigentlich nur Akteneinsicht einzuholen. Inwiefern er das jetzt so berechnen darf als hat er mich komplett beraten weiß ich nicht aber das hat er auf jedenfall nicht getan.

Die Akteneinsicht wollte ich nur für MICH haben damit ich weiß was da gegen mich vorliegt um eben abwegen zu können ob ich mir lieber einen Anwalt nehmen sollte oder nicht.

Vielen Dank für deine Antwort. Echt super nett!

@MeisterFrage99

Ich schlage vor, Du bietest dem Anwalt eine Pauschalgebühr i.H. v. 100,-- € zuzgl. USt., also insgesamt 119,-- € an und zahlst diesen Betrag auch direkt zum Zeichen des guten Willens. Damit dürfte sich die dicke Luft verziehen.