Lüfter im Gäste WC Defekt, Vermieter weigert sich den Mangel zu beseitigen, soll ich eine Frisst setzen?
Hallo, ich habe einen Defekten Lüfter im Gäste WC und das habe ich meinem Vermieter auch schon vor 2 Jahren Mitgeteilt, woraufhin er meinte: Für den Wechsel des Lüfters sei der Mieter verantwortlich. Was natürlich Blödsinn ist, da ich ja nix dafür kann das der Lüfter nicht mehr Funktioniert! Ich habe danach erstmal nix mehr unternommen da das Gäste WC nicht mehr Benutzt wurde, was sich jetzt aber geändert hat, auser dem habe ich gerade eine Hasskappe auf meinem Vermieter, da er die letzten Tage mich gefragt hat, ob ich Feuermelder in der Wohnung anbringen kann, er würde diese Bezahlen... Ich habe mich dann mal schlau gemacht, das die Installation Fachgerecht Installiert werden muss, aus mehreren Gründen... Nun zurück zu dem Defekten Lüfter im Gäste WC: Ich werde ihn nun eine Email schicken und ihn eine Frisst setzen von 2-3 Wochen damit der Mange behoben wird und wenn er sich nicht meldet, dann werde ich die Rechnung für den neuen Lüfter von der Miete abziehen, was haltet ihr davon? Ich Denke das kann ich als Mieter durauchaus machen.
Danke
4 Antworten
Keine E-Mail, ich würde die ganze Sache nett in einem Einschreiben mit Rückschein verpacken.
1.) Umgehend zur Reparatur der Lüftung des Gäste-WC's auffordern (vorher mal den Mietvertrag lesen ob da irgendwelche Klauseln eingebaut sind auf Grund welcher der Gute meint, dass die Reparatur Deine Sache sei)
2.) Daraufhinweisen, dass der Gesetzgeber verlangt, dss Rauchmelder profesionell installiert werden, Du weder Profi bist, noch dies Deine Aufgabe sei, denn Du seiest lediglich der Mieter.
3.) Fristen für beide Dinge separat aufführen
Netten Schlußsatz bilden, indem Du dem Guten mitteilst, dass Du Dir sicher bist, im Rahmen eines guten Vermieter-Mieter-Verhältnisses, dass diese Missstände innerhalb der genannten Fristen behoben würden, da Du nicht sehr gerne zu einem Anwalt gehen würdest.
Ich hoffe der kommt dann in die Puschen....
LG
Mal ganz langsam mit der FAUST DER RACHE....nicht nur ich sondern auch andere USER haben dazu geraten, erstmal im Mietvertrag nach der kleinen aber feinen Klausel zu suchen, die da besagt, dass gewisse Reparaturen vom MIETER zu tragen sind...bei mir ist es z.B. bis zu einer Summe von € 100 und wenn er sich da damals nicht drum gekümmert hat mal rauszufinden, WAS genau am Lüfter kaputt ist und wie teuer eine Reparatur wäre, dann kann es sein, dass ihn dies jetzt EINHOLT und der Vermieter genau auf diese Klausel verweist...deshalb würde ich die Faust mal unten, bis zur Erforschung des Mietvertrags mein Gesicht vielleicht eher zur Faust ballen, denn es könnte sein, dass die Pille diesbezüglich für den Mieter bitter wird. Die Feuermelder sind natürlich Vermietersache, das ist klar...aber bei der Reparatur wäre ich mal ganz vorsichtig mit Behauptungen denn Du hast den Mietvertrag ja nicht vor dir oder...wenn nämlich eine solche Klausel da ist ,ist es auf einmal VOILA Problem des Mieters dass er 2 Jahre lang dachte der Vermieter müsse Weihnachtsmann spielen!
Die Kleinreparaturen Klausel ist nicht von Bedeutung bei einem Defekten WC Lüfter! ür den Lüfter ist er zuständig genau so wie für das funktionieren von Gas und Strom, da habe ich als Mieter ja keinen Einfluss drauf!
bevor du die Pferde scheu machst, schau mal in deinen Mietvertrag bezgl. der Kleinreparaturregelung.
Das Anbringen der Rauchmelder ist Sache des Vermieters, die weitere Wartung und Batterie obliegen dem Mieter. Er kann dich lediglich bitten, ob du es machst, ist deine Angelegenheit.
Er hatte mich gefragt, was ja klar ist, da es natürlich Günstiger für ihn ist ;) passiert aber was und die Rauchmelder versagen, dann bin ich am Ar....!
Das ist doch Quatsch (Tschuldigung!), was Du schreibst. Jedem Rauchmelder liegt eine Anleitung bei, wo und wie diese zu montieren sind (geht ganz einfach!) und jeder Rauchmelder der der DIN entspricht, hat eine Testfunktion. Du kannst also kaum was falsch machen und am Ar... .
Der Vermieter hat Dich vor allem deswegen gefragt, weil er dann zur Montage nicht in Deine Wohnung muss oder ein Handwerker keine Schwierigkeiten mit Terminvereinbarung etc. hat.
Das ist wirklich kein Grund für "Hasskappe!"
Das ist kein Quatsch! Feuermelder müssen von einem Fachmann Installiert werden, das kann man überall nachlesen, wenn was schiefgehen sollte, dann Haftet keine Versicherung.
Wenn Du selbst nicht Hand anlegen willst und der Vermieter nichts tut, beauftrage selbst einen Handwerker, den Lüfter auszubauen und ggf. zu reparieren oder auszutauschen. Die Rechnung ist sehr schnell über der Begrenzung für Kleinreparaturen und die ziehst Du dann bei nächster Gelegenheit von der Miete ab. Wo ist das Problem?
Setze dem V. eine Frist von zwei Wochen. Gerät er in Verzug, beauftrage selbst einen Fachmann und verrechne die Kosten im übernächsten Monat mit deiner Miete. Dein Schreiben bitte als Einwurfeinschreiben.
Völlig zutreffend und ausreichend.
wie lange wohnst du schon da ?
dann fachgerechtes anbringen von Feuermelder
machst du ne Doktorarbeit daraus
auspacken Batterie rein und an die Decke kleben bingo
(gibt sogar nen Beipackzettel wohin und wie)
Eben nicht: Die Firma die die Feuermelder bei meiner Mutter angebracht haben, haben auch gesagt das es aus Versicherungstechnischen Gründen von einer Firma gemacht werden muss, wenn die Feuermelder nämlich versagen (aus welchen gründen auch immer) dann wird die Versicherung nicht für den Schaden Haften, kannst dich dazu ja mal Belesen.
Seit 2011
Soll ich dir mal einen Sack Kommas zu Weihnachten schenken?
Operation WC-Lüfter ist mit Sicherheit Vermietersache. Da muss der MV nicht erst gelesen werden. Ergo ist auch nach 2 Jahren Nichtstun die nette Verpackung überflüssig. Die geschriebene Post nicht per Einschreiben sondern als Einwurfeinschreiben befördern lassen. Die Ankündigung der Ersatzvornahme der Lüfterinstallation dürfte wohl wirkungsvoller sein als ein möglicher Gang zum Anwalt (siehe @albatros). Im Ernstfall sollte dann die Ersatzvornahme auch durchgeführt werden.