Kann ich einen Mieter ohne Mietvertrag aus einem Zweifamilienhaus rausschmeißen

8 Antworten

Eine Baustelle kann man nicht zu Wohnzwecken vermieten. Beschreibe doch hier die Baustelle. Wer hat dem Mieter die Schlüssel der Baustelle übergeben? Wie entstehen hier nachweisbare Nebenkosten? Eigentlich lebt dieser "Mieter" schon auf der Straße. Das Zweifamilienhaus als Baustelle hat vermutlich ein dichtes Dach?

Der "Mieter" sollte eigentlich im 2-Familienhaus von der oberen Etage (das ist aber eine Baustelle und nichts ist fertig,Elektro,Heizung,Bad ) ins EG ziehen und einen Mietvertrag bekommen. Schufaauskunft verweigert er und jetzt haben wir herausgefunden,daß er beim Vorvermieter 2 Jahre im Mietrückstand ist.die Wohnung im OG muss aber dringend fertiggestellt werden,da sie ab 1.7. vermietet ist. Was kann mir eigentlich passieren, wenn ich ihn auf die Straße setze? vielen Dank für eure Antworten

@ericco06

Wie kannst Du die Wohnung im OG vermieten wenn sie bewohnt ist?

Was kann mir eigentlich passieren, wenn ich ihn auf die Straße setze?

Der Mieter wird mit einer einstweiligen Verfügung und evtl. der Polizei kommen und Zutritt zu seiner Mietsache fordern.

@ericco06

Wie ist er denn in die Wohnung im OG reingekommen? Hast Du ihn reingelassen oder hat er sich selbst reingelassen?

@ericco06

Den Mietvertrag für das Erdgeschoss kannst du ihm verweigern, da beabsichtigt war, einen schriftlichen MV abzuschließen. Entscheidend ist aber, wie deine vertragliche Situation für das OG zustande gekommen ist. Der Mieter hat offensichtlich mit deiner Billigung Einzug in der Baustelle gehalten.

Er wohnt in dem Haus, also ist er, wie Du selbst schreibst, Mieter und hat einen Mietvertrag.

Einen mündlichen, der genau so wirksam ist wie ein schriftlicher.

Wenn der Mieter keine Miete zahlt mußt ihm kündigen. Das aber in Schriftform.

Zieht er nicht aus mußt Du Räumungsklage einreichen.

Ein Mietnomade ist übrigens jemand der mit dem Vorsatz von Anfang an keine Miete zu zahlen einzieht.

Solche Leute könnte man noch wegen Einmietbetrug anzeigen, sofern man den Vorsatz keine Miete zu zahlen beweisen kann.

Er wohnt in dem Haus, also ist er, wie Du selbst schreibst, Mieter und hat einen Mietvertrag.

Allein durch Wohnen ist man kein Mieter, es kann genausogut ein Leihverhältnis oder eine illegale Hausbesetzung sein. Ein Mietverhältnis ist es nur, wenn auch eine Mietzahlung vereinbart ist...

@Mephisto2343
Ein Mietverhältnis ist es nur, wenn auch eine Mietzahlung vereinbart ist...

Was hier aber offensichtlich der Fall ist. Warum sonst sollte sich der Vermieter ueber ausbleibende Mietzahlungen beschweren?

@DerCAM

Er beschwert sich doch gar nicht darüber, er stellt nur fest, dass keine gezahlt werden, z.B. um klarzustellen, dass es keinen Mietvertrag durch konkludentes Verhalten gibt, das ist alles. Ich kann hier nur etwas von einer Feststellung lesen, aber nicht von einer Beschwerde...

@Mephisto2343

Okay, ich stimme dir insofern zu, als es hier wohl noch einen Klaerungsbedarf bezueglich der tatsaechlichen (vertraglichen) Verhaeltnisse gibt.

Offenbar haben wir zwei voellig unterschiedliche Situationen vor Augen. Aus den von Ericco urspruenglich gemachten und dann auch aus den "nachgeschobenen" Angaben ergibt sich schliesslich alles andere als ein klares Bild.

Wie ist er denn da ueberhaupt reingekommen? Hat er sich eigenmaechtig ohne dein Einverstaendnis Zutritt verschafft und dann dort festgesetzt? Immerhin bezeichnest ihn als "Mieter" und es scheint auch eine Miete vereinbart worden zu sein. Somit duerfte also auch ein Mietverhaeltnis zustande gekommen sein und es besteht auch ein - hier wohl muendlicher - Mietvertrag.

Vermutlich duerftest du wegen der ausbleibenden Mietzahlungen fristlos kuendigen. Das hilft dir aber erst einmal gar nichts, wenn er trotdem nicht auszieht. "Rausschmeissen" darfst du ihn naemlich nicht (auch nicht Schloesser wechseln oder aehnliche Schikanen). Du kriegst ihn dann nur ueber eine Raeumungsklage raus. Das dauert zwar ein Weilchen und ist auch nicht gerade billig, anders geht es aber nicht. Nach "gewonnener" Raeumungsklage kannst du dann die Zwangsraeumung veranlassen. Dann kommt der Gerichtsvollzieher - erforderlichensfalls mit der Polizei - und laesst die Wohnung raeumen.

Die in aller Regel recht hohen und von dir vorzustreckenden Kosten kannst du dann zwar vom Mieter zurueck fordern, meist haben die in solchen Situationen aber gar kein Geld und koennen somit auch nichts zurueck zahlen. Dann bleibst du auf den Kosten sitzen.

Fuer Vermieter ist das immer eine ziemlich bloede und vor allem auch teure Angelegenheit. Hilft aber alles nix, da musst du jetzt durch.

Ein Mieter der keine Miete zahlt , keine Nebenkosten zahlt und keinen Mietvertrag hat ,auf einer Baustelle lebt und diese nicht verlassen will ,kann ich den auf die Straße setzen? Ist ein Mietnomade der beim letzen Vermieter 2 Jahre. In der Kreide steht, wie ich jetzt erfahren

Das sollte ein Fachmann beurteilen.

Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen sein.

Weißt Du genau das es keinen Vertrag gibt oder keine Vereinbarung?

Um diesen Fall zu beurteilen fehlt einiges an Informationen, daher ist es besser, wenn man einen Anwalt einschaltet.

MfG

Johnny

Mieter ohne Mietvertrag ???

ggfls. gibt es einen mündlichen Mietvertrag?

wenn er sich dort "eingenistet" hat, könnte es gglfs. Hausfriedensbruch sein ....

hier fehlt aber einiges an Informationen ...