die Toilette ist undicht,der Vermieter informiert,wann Frist setzen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was für eine Aussage vom Vermieter,lächerlich.Ihr zahlt ja auch für jeden Raum.

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen Sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

-Reagiert der Vermieter wieder nicht,mindern Sie die Miete gemäß Tabelle:

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Joah, nach 3 Wochen kann man schonmal 'ne Frist setzen, so 2 Wochen, ansonsten die Behebung durch den Vermieter ablehnen und Ersatzvornahme ankündigen...