Lohnt sich Schichtarbeit mit der Steuerklasse 1?

6 Antworten

Stimmt das so pauschal?

Definitiv nicht :

https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit

Steuerliche Behandlung des Zuschlags

Der Zuschlag bleibt steuerfrei, soweit er den folgenden Anteil des Grundlohns nicht übersteigt:

  • 25 % für Nachtarbeit (20 Uhr – 6 Uhr)
  • 50 % für Sonntagsarbeit (0 Uhr – 24 Uhr)
  • 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr
  • 150 % für besondere Feiertagsarbeiten (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai)

Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, sind abweichend folgende Sätze steuerfrei:

  • 40 % für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr
  • 50 % für Sonntagsarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein Sonntag war
  • 125 % für Feiertagsarbeit in der Zeit von 0 bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein Feiertag war
  • 150 % für Feiertagsarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein besonderer Feiertag war

Bei der Sozialversicherungspflicht kommt es auf die Höhe des Stundenlohns an.

Nein, das stimmt nicht.

Ich arbeite in Früh,Spätschicht und Tagesdienst,das Ganze teilweise auch mit verschobenen Zeiten.Zulagen bekomme ich dafür nicht.Nicht in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr.Nachtschicht fällt in dem Betrieb wo ich bin nicht regulär an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Warum sollte sich das weniger Lohnen? Der Schichtzuschlag wird doch nicht versteuert.