was kann ich als Bürokauffrau steuerlich absetzen: ich bin steuerklasse mit 1 Kinderfreibtrag?

3 Antworten

Ohne nähere Angaben kann man das kaum sagen. Du kannst z.B. Aufwenundungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (die berühmte 'Pendelerpauschale') in Höhe von 030 €/km geltend machen, ob es sich auswirkt, hängt dann allerdings von der zurückgelegten Entfernung ab.

Muss natürlich 0,30 €/km heißen.

Wenn du die 1.000 € Werbungskosten nicht erreichst, kannst du so gut wie nichts absetzen, außer der km-Pauschale.

Vorsorgeaufwendungen (Unfall- Haftpflicht und private Kranken-Zusatzversicherung)

Du brauchst nur die ELSTER-software. Die erklärt sich von selbst

Warum die Kilometerpauschale? :-o

Die wirkt sich doch nur aus, wenn die Werbungskosten insgesamt mehr als 1.000 € betragen.

Elster ist kostenlos, sonst auch Wiso 2013 für Steuer 2012, kostet im Abo ca. 30 €

Verpflegungsaufwendungen, wenn man > 8 h von zu Hause weg ist. Km-Geld, Handwerkerrechnungen wie Thermenwartung, Schornsteinfeger etc.

Krankheitskosten wie Brille, Zahnkrone, Rezepte bzw. Zuzahlung bei Apotheken etc

1000 legale Steuertricks