Lohnpfändung. Wie lange darf eine Gehaltssperre dauern?

5 Antworten

Also hat meine Chefin eine Gehaltssperre oder wie sich das auch immer nennt erhalten und darf mir nichts überweisen.

Das ist Blödsinn. Es gibt die Pfändungsfreigrenze, die dem Existenzminimum entspricht. "Nichts überweisen" gibt es nicht. Von irgendwas musst du ja leben.

wurzlsepp668  29.11.2019, 11:06

die Pfändungsfreigrenzen gelten für LOHNempfänger, Fragesteller ist AUFTRAGnehmer und somit SELBSTÄNDIG. wenn hier ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vorliegt, so ist der AuftragGEBER verpflichtet, diesem Folge zu leisten und sämtliche Ansprüche an die Pfändungsstelle zu zahlen. Auftraggeber kann nämlich nicht feststellen, ob der Pfändungsfreibetrag bereits ausgenutzt ist

perledersuedsee  29.11.2019, 11:08
@wurzlsepp668

Er bezeichnet es aber als Lohn, bzw. Gehalt. Ein Selbstständiger kassiert aber kein Gehalt, sondern nur ein Arbeitnehmer. Also hat der Fragesteller Unsinn geschrieben.

Leo259 
Fragesteller
 29.11.2019, 12:21
@perledersuedsee

Möglich, ich hab aber keine Ahnung wie ich es sonst bezeichnen soll, außer als Gehalt. Das Angebot dass das Geld von meiner Chefin direkt an den Gläubiger überwiesen werden kann, wurde allerdings auch abgelehnt.

Unsinn auch wenn Arbeitgeber.und Banken immer wieder aufgrund von Ahnungslosigkeit und Angst vor Regress erst mal nicht auszahlen wollen.

Es gilt 850c ZPO und danach ist bei Dir nichts pfändbar und einzubehalten.

Deine Cheffin macht sich Dir gegenüber schadensersatzpflichtig, etwa wenn Du Verpflichtungen nicht erfüllen kannst und Kosten anfallen.

wurzlsepp668  29.11.2019, 11:24

Lesen und Verstehen:

Fragesteller ist KEIN Arbeitnehmer!

sondern Selbständig, somit geht dein 850c ZPO ins Leere!

DogDiego  29.11.2019, 11:42
@wurzlsepp668

Ja, gleichwohl wird eine solche Tätigkeit von den Gerichten als abhängiges Beschäftigungsverhältnis gewertet, sofern es der einzige Job ist. Darüber schreibt der FS jedoch nichts.

Leo259 
Fragesteller
 29.11.2019, 12:18
@DogDiego

Es ist mein einziger Job. Ich befinde mich ansonsten noch in einer unvergüteten Ausbildung.

DogDiego  29.11.2019, 17:41
@Leo259

Na also, notfalls zum Rechtspfleger des zuständigen Amtsgericht und Schutzantrag stellen. Pfansungsbeschluss und Personalausweis mitnehmen. Den Beschluss über Pfändungsschutz kannst Du gleich mitnehmen.

DogDiego  29.11.2019, 17:42
@IQSofia

Super. Danke.

wurzlsepp668  29.11.2019, 19:35
@IQSofia

den Antrag hat aber derjenige zu stellen, der die SCHULDEN hat.

solange der Antrag nicht gestellt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Pfändung durchzuführen!

IQSofia  30.11.2019, 05:10
@wurzlsepp668

Siehe meine Antwort. Der Fragesteller soll sich mit einem Rechtspfleger in Verbindung setzen.

Lass Dir den entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kopieren bzw. müsste er Dir ebenfalls vorliegen und geh damit zum zuständigen Amtsgericht. Es ist nicht möglich, alles zu pfänden ohne einen Selbstbehalt, einen pfändungsfreien Betrag zu belassen.

Da geht etwas nicht mit rechten Dingen zu.

Kläre einmal über das Sozialamt ab wieweit überhaupt gesperrt werden darf, denn es gibt ein Existensminnimum und darunter darf nicht gepfändet werden.