wie viel lohn darf mir gepfändet werden bei unterhalts schulden ich verdiene 1200 euro im monat und habe 1 kind?

3 Antworten

1080€ ist meines Wissens nach der Selbstbehalt alles drüber dürfen die Pfänden.
Also 120€ Unterhalt für das Kind.

weil jetzt zieht mir das gericht alles über 926 euro dabei habe ich laufende rechnung und miete wie muss ich denn dagegen vorgehen 

@holzkopf2261988

oDa kann nur ein Anwalt widersprechen. Aber erstmsl zählt das Wohl deines Kindes. ist ja schließlich deins.

@RoentgenXRay

ja natürlich das is ja auch garkeine frage ich liebe mein kind aber ich wollte das halt nur wissen 

@holzkopf2261988

Die Düsseldorfer Tabelle ist zwar nicht bindend aber die Gerichte halten sich in etwa daran. Die Tabelle ist frei einsehbar. Musst du denn auch Ehegattenunterhalt zahlen? 

Nein zuerst muss man sich selbst verhalten lebensmittel miete strom etc. dann kommt was man mehr verdient das Kindes wohl weil der rest was der Vater nicht zahlen kann zahlt der Staat! Kind ist wichtig aber der der das Geld verdient muss ja auch irgenwie leben zwar hat man fast nichts mehr oder garnichts übrig vom Geld aber das Kind bekommt des vollen unterhalt egal wie viel der Vater zahlt. aber 926 ist echt vrdammt wenig :/ ich bin mir jz nicht 100% sicher mit den 1080€ aber am besten mit einem Anwalt reden der weis es ganz sicher.

Bei Unterhaltsschulden gelten abgesenkte Freibeträge. Wenn du mit den 980€ nicht zurecht kommst, solltest du über beispielsweise eine kleinere Wohnung oder eine bescheidenere Lebensführung nachdenken.

So leid mir das tut, aber du kannst zwar probieren, den Freibetrag erhöht zu bekommen, aber in den meisten Fällen wird das abgelehnt. Man hatte lange genug Zeit, sich um die Zahlung der Unterhaltsschulden zu bemühen.

Da kann nur ein Anwalt widersprechen. Aber erstmal zählt das Kindeswohl, ist ja schließlich deins.

Wieso kann das nur ein Anwalt?

@mepeisen

Weil man sich vor Gericz nicht selbst vertreten darf.

@RoentgenXRay

Wo hast du denn diesen Kram aufgeschnappt? Es geht hier doch offenbar gar nicht um die Schulden als solche, so dass irgendetwas vor dem Familiengericht zu klären wäre. Es geht um einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages und da herrscht definitiv kein Anwaltszwang...

@mepeisen

Wie kommst du darauf, dass es nicht um die Unterhaltsschulden geht? Schließlich ist das der Fragetitel. Für diese gilt nunmal ein gesenkter Mindestbehalt.