Lohnklage, wie mache ich es richtig?
Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir bei meiner Gehaltszahlung am 06.05. vom Krankheitslohn 420€ Brutto zu wenig bezahlt. Dies hat mein Arbeitgeber auch schriftlich bestätigt und angekündigt die ausstehende Summe bis zum 15.05. zu überweisen. Trotz mehrfacher Versprechungen Seitens des AG's die Summe zu überweisen hat sich bis jetzt nichts getan, kann ich nun die ausstehende Summe einklagen?
Da ich in Berlin lebe und mein Arbeitgeber seinen Sitz ebenfalls in Berlin hat müsste ich dann vermutlich zum Arbeitsgericht mit der ausgefüllten Lohnklage, meinem Arbeitsvertrag + allen Ergänzungen und der Abrechnung gehen und die Klage dort einreichen, richtig?
Dann noch eine Frage: Wie verhält es sich mit den Zinsen in Höhe von 5%? Ab welchem Zeitpunkt kann ich diese geltend machen?
Ich bedanke mich für alle hilfreichen Antworten!
1 Antwort
Verzug tritt in dem Moment ein, wo das Geld nicht wie vertraglich geschuldet auf dem Konto landet.
Du bekommst nicht 5% Zinsen, sondern 5% über dem Basiszinssatz. Zurzeit somit afaik 4,12%. Außerdem kannst du die Pauschale von 40 € verlangen (§ 288 (5) BGB).
Ob es allerdings empfehlenswert ist, deswegen einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber vom Zaun zu brechen, ist fraglich. Es sei denn, du willst sowieso zu einem anderen Arbeitgeber wechseln.