Bis zu welchem Datum muss Arbeitgeber meine Arbeitspapiere aushändigen nach fristloser Kündigung?

3 Antworten

Arbeitspapiere und insbesondere das Zeugnis stellen wichtige Voraussetzungen für deine berufliche Neuorientierung dar.

Streit darüber ist zwar oft unnötig, lässt sich aber nicht immer vermeiden.

 Du solltest zügig deine Ansprüche durchsetzen und dabei bedenken, dass nicht der AG von sich aus tätig wird, sondern dass du dich um die Papiere aktiv selbst kümmern mußt.

"Erfüllungsort für die Aushändigung der Arbeitspapiere ist der Ort, an dem der AN seine Verpflichtung erfüllt hat. Insofern handelt es sich um den typischen Fall einer "Holschuld", d.h. der AG muss die Papiere bereithalten, der AN muss sie am Arbeitsort abholen."

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2005/aushaendigung-der-arbeitspapiere-bei-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-15-2005.php

Gruß S... .

Guck mal hier, untererster Punkt:

http://www.personal-wissen.de/461/diese-unterlagen-mussen-sie-bei-beendigung-eines-arbeitsverhaltnisses-aushandigen/

"

Wann müssen die Unterlagen ausgehändigt werden?

Die Arbeitspapiere sollten Arbeitgeber idealerweise am letzten
Arbeitstag des Mitarbeiters aushändigen. Ist dies nicht möglich, etwa
weil die Lohnabrechnung
zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, müssen die Arbeitspapiere
spätestens eine Woche später zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber ist
allerdings nicht verpflichtet, die Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer zu
verschicken. Vielmehr muss dieser sich die Papiere im Betrieb abholen.
Ausnahmen gelten nur, wenn der Wohnort des Arbeitnehmers weit von der
Betriebsstätte entfernt liegt."

Geld hat spätestens mit nächstem normalen Zahlungsturnus zu kommen.

Das heißt ja dann soviel wie wen ich in meinen Exbetrieb fahre muss man mir meine Papiere ohne wen und aber unverzüglich übergeben?!

Das mir noch zustehende Geld aus Urlaub und Urlaubsgeld theoretisch dann auch?!

(Lohnzahlung war übrigens sonst immer Anfang und Mitte des Monats)

Bei fristloser Kündigung muss der AG die Papiere bis spätestens zum nächst üblichen Abrechnungszeitpunkt erstellen (und an diesem Tag zur Abholung bereithalten).