Inkasso wegen 2€?

7 Antworten

Inkassokosten sind Gläubigerkosten.

Nur in den seltensten Fällen muss ein Schuldner diese ganz oder auch nur teilweise erstatten. Wann und wie hab ich hier schon gefühlte 6 Millionen mal erklärt.

Bei einem großen Zahlungsdienstleister wie Klarna geht man zumeist davon aus, dass ein Anspruch auf Gebühren gegen 0 tendiert.

Ich würde also, sofern Klarna selbst befriedigt ist, keinerlei Zahlung an das Inkassobüro vornehmen, widersprechen und die Datenweitergabe untersagen.

Du bist in Zahlungsverzug. Also musst Du Zahlen. Die Gebühren des Inkassobüros sollten überschaubar sein.

Du bist in Zahlungsverzug. Also musst Du Zahlen.

Grundsätzlich richtig. Wer in Verzug ist schuldet den Verzugsschaden der Höhe nach. Inkassokosten sind aber oft kein durch den Schuldner zu erstattender Verzugsschaden.

Die Gebühren des Inkassobüros sollten überschaubar sein.

Oft genug wird in solchen Fällen eine 1,0 oder gar 1,3 Gebühr nach 2300, 7001 VV RVG angesetzt. Bei Forderungsbereich bis 500,- € sind das bis zu 58,50 € nebst, 11,70 Auslagen, zzgl. ggf. USt. 19% (wenn der Gläubiger NICHT vorsteuerabzugsberechtigt ist).

Bei so geringen Forderungen kann es auch nur eine 0,3er Gebühr sein. Überschaubar eben.  

@schlauschlumpf2

Wenn sie es denn *täten*; davon abgesehen, dass die Gebühr grundsätzlich ja gerade nicht von der Höhe der Forderung abhängt.

Auch, wenn du denen 10 Cent schuldest, können sie es zum Inkassobüro abgeben oder dich verklagen. Letztens erst gab es bei mir in der Nähe ein Gerichtsverfahren eines Inkassobüros wegen einer Forderung von 8 Cent! Muss man sich mal vorstellen.. Das ist dann zwar alles andere als ökonomisch, aber wie man sieht, in Deutschland gibt es alles.

Ich persönlich hätte die 8 Cent lieber abgeschrieben als Unternehmer. Wer letztlich die Gerichtskosten zahlen musste weiß ich leider nicht.. Also entweder der Schuldner oder quotenmäßig vermute ich.

Den Rest hat Kevin1905 bereits gut erklärt.

Von einer klage expl wg 8 cent habe ich noch nie gehört.

Wahrscheinlich wollte der Gläubiger wesentlich mehr,doch das Gericht hat nur 8 cent als erstattungsfahig erachtet.Dann hat der Gläubiger den Grossteil der Kosten zu zahlen.

Ja, das geht.

Mach demnächst nicht so viele Fehler hintereinanderweg, trotz Kulanz bei Klarna nochmal..natürlich hat das Konsequenzen!

Mit welcher Summe muss ich rechnen? :(

Da du die 2 € bezahlt hast, wenn auch verspätet, würde ich abwarten bis der Brief vom Inkassobüro kommt.

Meist verlangen die Inkassobüros Gebühren in der Höhe, die nicht gerechtfertigt sind. Man versucht eben bei solchen Banalitäten auch noch ein ordentliches Geschäft zu machen ( Gebühren).

Ich würde dann dem Inkassobüroschreiben widersprechen und erklären, dass die Restforderung beglichen wurde. Diesen Widerspruch weder per Mail noch telefonisch machen, sondern per Einschreiben mit Rückschein.

Im Grunde hat der Gläubiger Recht, auch wenn es sich nur um 2 € handelt, dass er diese Forderung einziehen lässt, weil du in Verzug gewesen bist.

Warum ist in den grossen Urteils Datenbanken wie jurion nicht ein einziges AZ zu finden ? Kann es nicht deswegen sein da diese kosten vor Gericht ganz einfach nicht Durchsetzungsfähigkeit wären da es sich bei klarna um ein online befahl Dienst handelt der zur Durchsetzung keinerlei Hilfe eines externen Ink.benötigt ?