Resturlaub und Überstunden Lohnsteuerklasse 6 Zuflussprinzip?
Guten Tag liebe Community, ich habe da so ein Problem mit meinem alten Arbeitgeber. Ich war bis Ende April befristet beschäftigt und hatte noch Anspruch auf 80 Überstunden und 7 Tage Resturlaub. Im Normalfäll hätte ich mit der Auszahlung mit der letzten Abrechnung gerechnet, was nicht geschehen ist. Nun habe ich die Zahlungen verspätet erhalten und in der Abrechnung wurden die Summe mit Lohnsteuerklasse 6. Zusätzlich wurde die Abrechnung nicht bis Ende April datiert sondern für den Mai. Dadurch hatte ich bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes Probleme was nach langem hin und her geklärt werden konnte, da zumindest auf der Arbeitsbescheinigung die Summe korrekt für den April eingetragen wurde. Der ehemalige Arbeitgeber suggeriert allen Ämtern und Behörden damit eine längere Beschäftigung als es tatsächlich der Fall war. Wer weiß welches Amt als nächstes Probleme macht. Daraufhin habe ich meinen ehemaligen AG gebeten die Berechnung neu vorzunehmen, woraufhin ich als Antwort bekam, dass alles korrekt ist und er nach dem "Zuflussprinzip" handeln musste, ich keine neue Abrechnung bekomme. Nun meine Frage: in dem Fall zählt doch nicht der Tag der Überweisung sondern die Zeit in der ich den Anspruch auf die Zahlungen erworben habe, oder? Weiter steht es auf der vom AG ausgefüllten Arbeitsbescheinigung (April) orrekt drauf und der Zeitraum auf der letzten Abrechnung ist ein ganz anderer (Mai). Ist das alles korrekt oder kann ich eine Nachberechnung für den Zeitraum bis zum letzten Arbeitstag verlangen, zumal das Geld dann auch mit Steuerklasse 1 berechnet wird? Danke und Gruß
2 Antworten
Hallo Pottindianer,
Nach deinen Schilderungen hast du bis Ende April beim alten AG gearbeitet (berichtige mich wenn ich mich irre) Dafür hast du Lohn bekommen. Da du aber noch Überstunden und Resturlaub hattes geht dieses als Zahlung in den Mai rein, mit der Bemerkung das dies Nachzahlung für den April sind. Die Berechnung muß zum Zeitpunkt sein an dem du das Geld bekommst, aber mit einer Steuererklärung kannst du die zuviel gezahlte LSt wieder zurück holen. AG sind verpflichtet wenn ihnen keine Lohnabzugsmerkmale vorliegen die Steuerklasse 6 zunehmen. Aber etwas kannst du machen und zwar zum Arbeitsgericht gehen und dich dort beraten lassen, dies ist kostenlos und wenn du im Recht bist kannst du auch gleich Klage einreichen, denn ich meine Erfahrung sag wenn der AG auf diese Tour reist kommst du nicht drum rum.
die Überstunden sind wärend der Beschäftigung entstanden, das schonrichtig, aber der AG wollte so wie ich zwischen den Zeilen lese ja gar nicht bez. oder. Die Überstunden müßen in den April rein, d.h. es muß einen berichtigten Lohnzettel für April geben. Die nicht genommen Urlaubstage gehen aber in den Mai rein, weil man nicht arbeiten und gleichzeitig Urlaub machen kann. Da der AG den berichtigten Lohnzettel nich machen will, wirst du wohl oder übel auf das Arbeitsgericht gehen müßen, anders wirst du wahrscheinlich nicht durch kommen. Der AG rechnet damit das du so wie so nicht gerichtlich vorgehen wirst, deshalb stellt er sich auch auf die Hinterbeine und läßt den guten Mann einen guten Mann sein.
Für die Lohnsteuererklärung wenn du nichts anderes hast nur den Mantelbogen und die Anlage N. In die Anlage N überträgst du die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom AG (hast du mehrere dann addierst du die einzelnen Zeilen) da brauchst du keinen Zeitpunkt angeben, zusätzlich trägst du das ALG ein und dann ab zum Finanzamt.
Die "Affen". Ich könnte mir die Arbeit machen einen Anwalt aufsuchen. Ob es Sinn macht werde ich erst dann herausfinden. Wenn ich es bei der Lohnsteuer wiederbekomme, kann ich auch noch ein halbes Jahr warten!
Das muss noch alles in den April rein.
Danke aber das war mir auch fast klar, allerdings muß ich das nun dem ehemaligen AG klar machen. Gibt es da Urteile zu oder Paragraphen? Ich muß die Typen ja jetzt mehr oder weniger dazu zwingen die Abrechnungen neu zu machen.
Moin und Danke. Ja, bis April war ich dort beschäftigt. Über die Lohnsteuererklärung ahbe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Wie kann ich den Zeitraum (Mai) überhaupt angeben wenn ich offiziell schon arbeitslos war? Dieses als Nebenbeschäftigung anzugeben kann ich immernoch nicht nachvollziehen. Die Überstunden sind doch währen meiner Beschäftigung entstanden.