Logo. geistiges Eigentum?

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Die meisten Gebrauchsgrafiken - also auch die meisten Logos - erreichen nicht die nötige http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe (s. Kapitel "Angewandte Kunst"), um als Werk geschützt zu sein im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Dann kann die jeder verwenden - später im Grunde auch ein anderer Verein. Aber nach einer Anmeldung des Logos bei dpma.de oder ab einer gewissen Bekanntheit

greift wiederum das Markengesetz (§§ 14 und 4), das Logos als Marken schützen kann.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Am einfachsten ist es, mit dem Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht nach § 31 UrhG für alle bekannten Zwecke und Medien zu vereinbaren, dann hat man Ruhe.

Allerdings stünde dem Urheber dann auch (bzw. in jedem Fall) eine Angemessene Vergütung zu laut § 32 ebenda.

also,wenn sich die Bestimmungen nicht im Laufe der Jahre geändert haben, sind es 7 wirklich markante punkte, die du ändern musst, damit du das Logo verwenden darfst. Einfacher wäre es den Eigentümer des Logos um das Nutzungsrecht zu bitten und dies schriftlich ( Dauer und Preis der Nutzung, sowie Art der Nutzung) festzuhalten. Damit sparst du dir viel Arbeit und kannst es vielleicht sogar kostenlos nutzen.

Naja wenn der, der das Logo erstellt hat kein Problem damit hat, dass ihr es weiterhin verwendet, sollte es keine Probleme geben. Aber normalerweise sollte da nichts passieren.