Wird man mit LL.B. auch Anwalt?

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Der klassische juristische Studiengang in Deutschland endet mit dem 1.Staatsexamen. Da das Staatsexamen kein sog. Hochschulabschluss ist, waren die Juristen in Deutschland in der Vergangenheit quasi keine Akademiker, obwohl sie zur Uni gegangen waren. Wer einen akademischen Grad wollte, musste den Doktor machen.

Mit diesen englischen Abschlüssen gibt's in Zukunft eben einen akademischen Grad, was wichtig für das Ego der Rechtsgeleerten ist.

Mit dem Bachelor gibt's natürlich kein Staatsexamen, denn ein Bachelor ist ja nur ein halber richtiger akademischer Abschluss. Du musst schon noch einen Master dranhängen. Und dann kannst Du Dich bei dem zuständigen staatlichen Prüfungsamt erkundigen, ob Du die nötigen Kurse alle studiert hast.

Wenn es schon um "geistiges Eigentum" in dem Studiengang geht, wird der wohl auf künftige Patentanwälte zielen.

Es besteht die Möglichkeit, mit etwa zweijährigem Zusatzaufwand die Erste Juristische Staatsprüfung (früher Staatsexamen) abzulegen.
Also direkt danach geht das nicht, es fehlen noch zusätzliche Prüfungen dafür.

Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Patentantwalt sind geschützte Titel und bei fehlerhafter Verwendung schreitet sofort die Kammer ein bzw. StA dieselbe höchstpersönlich.

Du kannst zwar weder Rechtsanwalt noch Staatsanwalt ohne 2. juristisches Staatsexamen werden (das 2. StEx setzt wiederum das erste voraus), Du kannst jedoch gegebenenfalls Patentanwalt werden. Dafür brauchst Du aber noch eine spezifische Ausbildung und eine Zulassung.

Okay dann verabschiede ich mich schon mal von diesem Studiengang. Wie peinlich. ._____.

Ich hatte mich darauf berufen. "Diejenigen Studierenden, die neben dem Bachelor auch die Erste Juristische Prüfung absolvieren - welche mit dem anschließenden Referendariat den Weg in die klassischen juristischen Berufe eröffnet - weisen mit dem Bachelorabschluss ihre besondere Qualifikation im IT- und IP-Recht nach."

@captaingrunge

Zur Info: Das wäre dann eine Doppeltqualifikation. Du hättest dann einen Bachelor und ein 1. StE. Das würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Okay danke für die Info! :) Weiß ich jetzt wenigstens Bescheid

Ich war gerade heute Vormittag bei einem Anwalt der LL.M. ist.

LL.B. bin ich selbst und könnte das 1. und das 2. juristische Staatsexamen ohne das Masterstudium nicht machen.

Als LL.B. darfst Du Dich "Jurist," oder "Wirtschaftsjurist" nennen. Rechtsanwalt auf keinen Fall. Nur mit anwaltlicher Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer.

Meinst du als Laie wird das Konsequenzen haben in dem die sagen "Nichtmal ne Ahnung, brauchen wir nicht im Studiengang" Ich mein ich hab das ja als berufliches Ziel dargestellt. Und ach ich weiß auch nicht. Wenns nicht klappt, dann ist das so.

"Jurist" darf sich jeder nennen.

Das ist überhaupt keine geschützte Bezeichnung.

@derdorfbengel

Er kann sich so nennen, muss aber aufpassen keinen Irrtum über seine Qualifikation zu erregen, denn das könnte Betrug sein, wenn da jemand eine Geldausgabe drauf aufbaut.

@wfwbinder

Da er keine Rechtsberatung leisten darf, kann ihm das auch nicht passieren. Tut er das dennoch, wäre DAS die Tat, mit der er sich Ärger einhandeln könnte.