Copyright & Rechte bei Passfotos...?!

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Die Rechte liegen beim Fotografen 75%
Der Fotograf gibt die Rechte ab 25%
Bei Passfotos gibts kein Copyright 0%
Keine Ahnung 0%

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Rechte liegen beim Fotografen

Hallo,

also das Urheberrecht an dem Bild hat der Fotograf, der darf das Bild ohne deine Zustimmung aber auch nicht veröffentlichen den du hast ein Persönlichkeitsrecht. Die Passbilder darfst du weitergeben wann und wie du willst. Die Fotos hast du erworben und auch das Recht das du es wieder weiter gibst. Vervielfältigen darfst du das Bild auf keinen Fall, ausser der Fotograf tritt dir dieses Recht ab. Das heißt wenn du das Bild bei einer Emailbewerbung einscannst musst du streng genommen den Fotografen um Erlaubnis fragen. Klingt sehr absurd ist aber nun mal leider so. Der Fotograf verkauft dir Passbilder sicher auch auf CD mit dem Recht diese weiter zu verwenden. Ich denke, dass die meisten dir auch das einscannen erlauben. Anders frage ich mich aber, wie bitte soll der Fotograf davon erfahren, dass du dein Bild an eine Emailbewerbung hingehängt hast? Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

MelPi 
Fragesteller
 06.01.2011, 10:56

Danke! :o)

kabtor  06.01.2011, 11:06
@MelPi

bitte :-)

Die Rechte liegen beim Fotografen

Allerdings geht man davon aus das mit der Bewerbung in die Vervielfertigung der Bilder eingewilligt wird.

Der Fotograf gibt die Rechte ab

Derjenige der auf dem Foto abgebildet ist hat die Rechte außer er gibt sie jemand anderem wie etwa einer Modelagentur oder ähnlichem. das Recht am eigenen Bild nennt man das.

MelPi 
Fragesteller
 06.01.2011, 10:42

Naja aber man ist auch an Bildern zu sehen, die man bei einem Fotoshooting machen lasse- deswegen bekommt man aber noch lange nicht automatisch die Rechte an den Bildern...

kabtor  06.01.2011, 10:47
@MelPi

Du hast recht und unrecht :-) Natürlich hast du das recht am eigenen Bild. Das darf man aber nicht mit dem Urheberrecht verwechseln. Das Urheberrecht hat in Deutschland immer der Urheber. Er kann sein Urheberrecht auch nicht abtreten oder verkaufen. Das geht nicht. Er kann anderen nur Nutzungsrechte gewähren. Das kann er machen wie er will. Exclusive oder mehr fach das gleichen Nutzungsrechte vergeben oder zur Nutzung für alle oder alles freigeben. Wenn das aber wieder dein Recht am eigenen Bild verletzt werden dadurch seine Rechte eingeschränkt. Er darf es dann eben nicht mehr jedem weiter geben. Aber du hast deshalb sonst noch keine Rechte an diesem Bild.

RhizeB  14.01.2011, 23:15
@kabtor

wieder was gelernt THX =)

kabtor  06.01.2011, 10:53

Habe mal schnell die entsprechenden Stellen aus dem Urhebergesetz herausgesucht:

§7 Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

§ 15 (1)Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere

das Vervielfältigungsrecht (§ 16),

das Verbreitungsrecht (§ 17),

das Ausstellungsrecht (§ 18).

Natürlich kann dieses Recht durch Prsönlichkeitsrechte oder andere Gesetzlichebestimmungen eingeschränkt werden.

MelPi 
Fragesteller
 06.01.2011, 10:56
@kabtor

Danke! :o)

kabtor  06.01.2011, 20:24
@MelPi

bitte :-)

Die Rechte liegen beim Fotografen

Schau mal hier:

http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=235863

.

Ich denke, du bekommst lediglich die Nutzungsrechte, wenn du dafür bezahlt hast. Vervielfältigen darfst du sie trotzdem nicht. Aber wen interessiert das schon? Wenn ich Bewerbungen schreibe, verdiene ich ja kein Geld damit. Wenn ich dafür Kopien des Bewerbungsbildes verwende, schade ich dem Fotografen nur indirekt, weil er nicht mehr Geld verdient. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.