Copyright & Rechte bei Passfotos...?!
Hallo,
wir haben uns gerade gefragt wer eigentlich die Rechte bei Pass- und Bewerbungsfotos hat...
Diese werden ja dazu angefertigt um weitergereicht zu werden. Manchmal bewirbt man sich auch per Email und muss das Foto dann einscannen oder eben von der Cd reinkopieren und auf jeden Fall werden solche Fotos auch vervielfältigt. Liegen dann die Rechte immer noch beim Fotografen und macht man sich bei der Vervielfältigung strafbar? (Wäre ja absurd...) Andererseits sind Fotos ja auch geistiges Eigentum oder nicht?
Was meint Ihr?
LG
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
4 Antworten
Hallo,
also das Urheberrecht an dem Bild hat der Fotograf, der darf das Bild ohne deine Zustimmung aber auch nicht veröffentlichen den du hast ein Persönlichkeitsrecht. Die Passbilder darfst du weitergeben wann und wie du willst. Die Fotos hast du erworben und auch das Recht das du es wieder weiter gibst. Vervielfältigen darfst du das Bild auf keinen Fall, ausser der Fotograf tritt dir dieses Recht ab. Das heißt wenn du das Bild bei einer Emailbewerbung einscannst musst du streng genommen den Fotografen um Erlaubnis fragen. Klingt sehr absurd ist aber nun mal leider so. Der Fotograf verkauft dir Passbilder sicher auch auf CD mit dem Recht diese weiter zu verwenden. Ich denke, dass die meisten dir auch das einscannen erlauben. Anders frage ich mich aber, wie bitte soll der Fotograf davon erfahren, dass du dein Bild an eine Emailbewerbung hingehängt hast? Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
bitte :-)
Allerdings geht man davon aus das mit der Bewerbung in die Vervielfertigung der Bilder eingewilligt wird.
Derjenige der auf dem Foto abgebildet ist hat die Rechte außer er gibt sie jemand anderem wie etwa einer Modelagentur oder ähnlichem. das Recht am eigenen Bild nennt man das.
Naja aber man ist auch an Bildern zu sehen, die man bei einem Fotoshooting machen lasse- deswegen bekommt man aber noch lange nicht automatisch die Rechte an den Bildern...
Du hast recht und unrecht :-) Natürlich hast du das recht am eigenen Bild. Das darf man aber nicht mit dem Urheberrecht verwechseln. Das Urheberrecht hat in Deutschland immer der Urheber. Er kann sein Urheberrecht auch nicht abtreten oder verkaufen. Das geht nicht. Er kann anderen nur Nutzungsrechte gewähren. Das kann er machen wie er will. Exclusive oder mehr fach das gleichen Nutzungsrechte vergeben oder zur Nutzung für alle oder alles freigeben. Wenn das aber wieder dein Recht am eigenen Bild verletzt werden dadurch seine Rechte eingeschränkt. Er darf es dann eben nicht mehr jedem weiter geben. Aber du hast deshalb sonst noch keine Rechte an diesem Bild.
wieder was gelernt THX =)
Habe mal schnell die entsprechenden Stellen aus dem Urhebergesetz herausgesucht:
§7 Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
§ 15 (1)Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere
das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
das Verbreitungsrecht (§ 17),
das Ausstellungsrecht (§ 18).
Natürlich kann dieses Recht durch Prsönlichkeitsrechte oder andere Gesetzlichebestimmungen eingeschränkt werden.
Schau mal hier:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=235863
.
Ich denke, du bekommst lediglich die Nutzungsrechte, wenn du dafür bezahlt hast. Vervielfältigen darfst du sie trotzdem nicht. Aber wen interessiert das schon? Wenn ich Bewerbungen schreibe, verdiene ich ja kein Geld damit. Wenn ich dafür Kopien des Bewerbungsbildes verwende, schade ich dem Fotografen nur indirekt, weil er nicht mehr Geld verdient. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Danke! :o)