Jemand benutzt mein Logo ohne meine Erlaubnis?

6 Antworten

Ein Logo kann geschützt sein als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, also als eines der "4. Werke der bildenden Künste". Dazu muss das Werk allerdings die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, wie tinalisatina bereits schrieb.

Wird diese vom Gegner bezweifelt und du klagst, aber das Gericht sieht ebenfalls eine zu geringe Schöpfungshöhe, bleibst du auf den Kosten für das Gerichtsverfahren sitzen und auf den Kosten, die du dem Gegner verursacht hast.

Ansonsten sieht es so aus:

Bei der § 31 Einräumung von Nutzungsrechten an deinen Verwandten kann es passiert sein, dass du diesem auch das Recht eingeräumt hast, einem Dritten Nutzungsrechte einzuräumen - hier also einem Wirt. Siehe dazu im Zweifel beides Mal Absatz 5 ebenda.

Und selbst wenn dein Verwandter nicht das Recht hatte, einem Dritten Rechte einzuräumen, kann sich dieser Dritte an deinem Verwandten schadlos halten, falls dein Verwandter als Inhaber von Nutzungsrechten oder du als Urheber dem Dritten eine Nutzung untersagt.

Beispiel, fiktives:

Ein von dir angerufenes Gericht urteilt:

Der Wirt hatte kein wirksames Nutzungsrecht an dem Logo eingeräumt bekommen, da der Verwandte gar kein Recht hatte, einem Dritten ein Nutzungsrecht an deinem Werk einzuräumen.
Aber der Vertrag, die Absprache bzw. das konkludente Handeln des Verwandten ließen den Wirt im Glauben, er hätte ein Nutzungsrecht.
Daraufhin hatte der Wirt 10.000,- Euro investiert, um seine Marke "Lokal zum Bären" mit diesem Logo zu promoten.
Nun muss dein Verwandter dem Wirt diese 10.000,- Euro ersetzen.

Anderes Beispiel:

Beide Male war die § 31 Einräumung von Nutzungsrechten wirksam und nicht befristet oder sonstwie an Bedingungen geknüpft (wie Liebe oder Freundschaft ;-).

Nun willst du als Urheber deine Einräumung an deinen Verwandten und damit dessen Einräumung an den Wirt zurückrufen. Dazu sieht das Gesetz nur diese Möglichkeit vor: UrhG § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung.

Dazu müsstest du glaubhaft machen, dass du das Logo jetzt künstlerisch als Mist betrachtest. Und du müsstest dem rechtmäßigen Nutzer des Werkes den Schaden ersetzen, der ihm durch deinen Rückruf entsteht - im Beispiel oben also mindestens die investierten 10.000,- Euro.

Noch ein Beispiel gefällig?

Gruß aus Berlin, Gerd

es ist nicht ilegal ....

wenn das extra für jmd gemacht wurden dann darf er das nicht benutzen genau genommen wenn der name von deinem freund drauf steht hat er das recht zu sagen das er das nicht will

In Deutschland gilt der Grundsatz, dass etwas, was du erschaffen hast, gänzlich und mit allen Rechten dir gehört.
Wenn du beweisen kannst, dass du es erschaffen hast (was ja in so einer Diskussion und gegenüber dem Gesetz sinnvoll wäre), kannst du eine Unterlassungsklage gegen ihn erwirken.
Alternativ kannst du ihm das Logo offiziell verkaufen und damit im Nachhinein Profit rausschlagen.
Oder du gehst zu ihm und bittest ihn das Logo zu entfernen, sonst drohen ihm rechtliche Konsequenzen.

Aber bei einem wäre ich vorsichtig; du hast gesagt, das wäre ein gutes Logo.
Gut wofür? Für Unterwäsche? Für Landwirtschaft? Für die Unicef?

Worauf ich hinaus will ist folgendes: Ein Logo wird meisten explizit für den Kunden bzw. das Produkt kreiert. Ein Super-Logo, was überall nutzbar ist und obendrein auch noch überall passt, gibt es nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

https://www.urheberrecht.de/logo/#Urheberrechtsverletzung-beim-Logo-Was-kann-drohen

Wer urheberrechtlich geschützte Werke ohne das Einverständnis des Schöpfers vervielfältigt oder anderweitig verwertet, begeht eine  Urheberrechtsverletzung. Diese soll wenn möglich im Zuge einer außergerichtlichen Einigung geklärt werden, weshalb Dritten, die unerlaubt fremde Logos verwenden, gemäß Urheberrecht meist eine  Abmahnung droht.
Im Zuge dessen kann der Geschädigte unter anderem Ansprüche auf  Schadensersatz sowie Unterlassung geltend machen. Zudem muss der Rechtsverletzer damit rechnen, dass ihm die Kosten für den Anwalt in Rechnung gestellt werden, die für die Erstellung der Abmahnung angefallen sind, wenn das Urheberrecht für ein Logo verletzt wurde. 
Ein Verstoß kann außerdem vorliegen, wenn Dritte unerlaubt ein Logo verändern, denn das Urheberrecht untersagt die Entstellung bzw. anderweitige Beeinträchtigung eines Werkes. Dies ergibt sich aus § 14 UrhG. Da es sich hierbei um ein sogenanntes  Urheberpersönlichkeitsrecht handelt, kann der Urheber diese Befugnis zudem nicht übertragen.
Übrigens! Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, ein Logo als Marke eintragen und für den gewerblichen Gebrauch schützen zu lassen. Unternehmen oder Händler, die unerlaubt ein durch das Markenrecht geschütztes Logo verwenden, droht ebenfalls eine Abmahnung, allerdings sind im gewerblichen Rechtsschutz in der Regel deutlich höhere Entschädigungssummen zu zahlen.

Theoretisch ja

praktisch keine ahnung.
wenn du beweisen kannst, dass du es entworfen hast, dann ja

Die frage ist aber was ich tun muss um dies zu beweisen... ich hab einen Haufen WhatsApp Verläufe... die Photoshop Datei ist momentan allerdings auf seinem Laptop. Einen anderen Designer der mit meinem Logo Flyer gemacht hat hätte ich aber als Zeugen da ich mit dem auch in WhatsApp darüber geschrieben habe.

@1160er

Whatsapp Chats sind gut